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HamRadio 2day
(c) AGZ e.V.
 
Ausgabe 324 / 2009 vom 12.07.2009

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps) 
    
Kontakt: dk0agz@agz-ev.de 


BUNDESRAT WINKT DURCH: NISG KANN IN KRAFT TRETEN

(rps) Am letzten Freitag den 10. Juli hatte der Bundesrat in seiner 860.
Plenarsitzung – der letzten vor der Sommerpause – auch über das "Gesetz zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung" – kurz NiSG – zu entscheiden. Als so
genanntes Einspruchsgesetz darf ihm von der Länderkammer nicht mit Mehrheit
widersprochen werden.

Obwohl die Bundesländer ganz erhebliche Sicherheitsbedenken hinsichtlich des
Bekanntwerdens von Standorten und Anlagenparametern der Funkstellen ihrer
Sicherheits- und Ordnungsbehörden äußerten, und obwohl Bundesregierung und
Bundestag diese Einwände nicht gelten ließen, empfahl der Umweltausschuss des
Bundesrates dem Plenum, in Sachen NiSG den Vermittlungsausschuss nicht
anzurufen: Die Länder schlucken also die Kröte. Eine nennenswerte Diskussion
dazu gab es auch nicht, schließlich musste die Kammer allein am Freitag über
nicht weniger als 62 Gesetze entscheiden, die der Bundestag in letzter Zeit
verabschiedet hatte – ein Rekordwert, den es in der Geschichte der
Bundesrepublik bisher nur ein einziges Mal gab.

Der Bundesrat hat dieses Gesetz nun also passieren lassen. Der Unterschrift von
Bundespräsident Köhler und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun
nichts mehr im Weg. Im Anschluss an das nun unmittelbar bevorstehende
Inkrafttreten werden wir Ihnen, liebe Leser und Zuhörer, den Rechtsstandpunkt
der AGZ e.V. in dieser Sache mitteilen. Wir werden Ihnen sagen, was diese neuen
Bestimmungen in unserer Sicht für Funkamateure in der Praxis bedeuten werden,
und zwar vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung zu diesem Thema. Lassen
Sie sich überraschen!


TRANSATLANTIK-BAKE AUF ZWEIMETER

(rps) Auf der Frequenz 144,285 MHz betreibt der amerikanische Funkamateur Brian
Justin, WA1ZMS, einen Bakensender im Locatorfeld FM07FM, das ist im Bundesstaat
Virginia, genauer auf dem Apple Orchard Mountain auf 1400 Metern Höhe über dem
Meeresspiegel in der Nähe der Ostküste. Mit einer Strahlungsrichtung von 60
Grad zielt das System genau auf Europa. Das gestockte Yagi-Richtantennensystem
schickt etwa 1400 Watt ERP in unsere Richtung.

Ziel der Aktion ist, zum ersten Mal überhaupt auf 144 MHz den Atlantik zu
überbrücken und mehr über diese Ausbreitungsstrecke zu erfahren. Details zu der
neuen Bake finden Sie im Internet unter

www.directivesystems.com/WA1ZMS.htm


NACHHAKEN

(rps) möchten oder besser müssen wir zu unserem Beitrag "Datenschutz im
Amateurfunk und speziell bei D-Star" vom 14. Juni dieses Jahres in HamRadio
2day Nr. 321 – und zwar aus gegebenem Anlass. Eine erhebliche Anzahl von
Diskutanten hat dabei offenbar nicht verstanden, dass man aus dem unbezweifelt
öffentlichen Status des hören dürfens von Amateurfunkaussendungen eben nicht
automatisch schließen darf, dass man das, was man auf den Bändern dann hört,
anschließend in beliebiger Weise verwenden darf.

Noch einmal im Klartext: Eine Aufzeichnung von Amateurfunkverkehr darf in
unserer Rechtsansicht nur für den rein persönlichen Gebrauch angefertigt
werden, keinesfalls aber erneut veröffentlicht oder an andere Personen weiter
gegeben werden. Dazu benötigt man das Einverständnis der Betroffenen, erst dann
wäre es in Ordnung. Gleiches gilt für die Mitteilung der Tatsache, dass ein
Funkamateur gesendet hat, an andere Personen, die diese Aussendung nicht direkt
und persönlich aufnehmen konnten. Damit scheidet eine weltweite Verbreitung von
D-Star-Sendeaktivitäten im Internet eben aus; es sei denn, der Sysop eines
D-Star-Relais weist die Betroffenen vorher darauf hin. Dann ist es wieder in
Ordnung.

Dass ein entsprechendes Verhalten von Relaisbetreibern deren
verwaltungsrechtliche Genehmigung seitens der Bundesnetzagentur gefährden
könnte, das haben wir nie gesagt. Datenschutz und Telekommunikationsrecht sind
nämlich zwei völlig unterschiedliche Dinge. Schlussendlich rettet es in unserer
Sicht einen D-Star-Sysop datenschutzrechtlich auch nicht, wenn der Trustserver
im Ausland steht – im übrigen ein nicht gerade kluges und von der tatsächlichen
Problematik ablenkendes Argument: Schließlich werden die Daten in Deutschland
erhoben und weitergeleitet. 

Vy 73,
Ralph, DC5JQ 
 
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans! 


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