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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 325-2009
26. Juli 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
NEUER FREQUENZBEREICHSZUWEISUNGSPLAN
(rps) Am vergangenen Dienstag trat die zweite Verordnung zur
Aenderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in
Kraft. Sie enthaelt unter anderem einen neuen
Frequenzbereichszuweisungsplan und zusaetzlich grundlegende
Nutzungsbestimmungen. Dieser Plan teilt das Spektrum in
Deutschland unter den Funkdiensten auf und bildet die Basis
sowohl fuer den Frequenznutzungsplan, der detailliertere
Bestimmungen ausweist, als auch fuer die Frequenztabelle in
Anlage 1 der Amateurfunkverordnung.
Die jetzt gueltig gewordene Aenderung setzt im Wesentlichen
Beschluesse der ITU-Weltfunkkonferenz aus dem Jahre 2007 um -
und nicht zuletzt auch Vorgaben der Europaeischen Kommission
zur Verwendung der so genannten "Digitalen Dividende".
Hierunter versteht man den aufgrund der besseren spektralen
Effizienz des digitalen terrestrischen Fernsehens - kurz DVB-T
- freiwerdenden Frequenzraum vor allem im oberen Teil des UHF-
Fernsehbandes. Dieser Bereich steht nun fuer die
funkgestuetzte Internetanbindung des laendlichen Raumes zur
Verfuegung.
Fuer den Amateurfunkdienst hat sich nur eine einzige Aenderung
ergeben, und zwar eine positive: Der Frequenzbereich von 7100
bis 7200 kHz - die Erweiterung des Vierzigmeterbandes - hat
nun primaeren Nutzungsstatus. Weggefallen ist zudem diejenige
Fussnote, die hier lediglich 250 Watt Sendeleistung erlaubte.
Allerdings sieht die Amateurfunkverordnung weiterhin diese
Beschraenkung in ihrer Anlage 1 vor. Es ist rechtlich
umstritten, wer hier gewinnt: die Amateurfunkverordnung, weil
sie ab jetzt spezieller reguliert - oder aber der
hoeherrangige Frequenzbereichszuweisungsplan, weil er soeben
diese Beschraenkung ausdruecklich aufgehoben hat. Entscheiden
zwischen 250 und 750 Watt Output muss hier dann wohl jeder
Funkamateur selbst.
In der eigentlichen Sache ist diese Frage allerdings ziemlich
bedeutungslos: Es gibt seit Ende Maerz keinen einzigen anderen
Funkdienst mehr, der zu schuetzen waere: Der Amateurfunkdienst
ist im gesamten Vierzigmeterband heute primaer-exklusiv - und
eine Unterscheidung innerhalb des Bandes waere ziemlich
willkuerlich.
Zum Negativen: Die Amateurfunkverbaende konnten sich mit ihren
Forderungen, Frequenzzuweisungen bei 500 kHz, 5 MHz und 70 MHz
zu erhalten, nicht durchsetzen. Leider ist hier eine
Angleichung an andere Staaten der Europaeischen Union
gescheitert. Weiterhin muessen somit Experimente bei den
gerade genannten Frequenzen ausserhalb des Amateurfunkdienstes
im Rahmen von Zuteilungen unter dem Telekommunikationsgesetz
stattfinden.
Probleme sehen wir hier in erster Linie hinsichtlich der
uneingeschraenkten Geltung von EMVG, FTEG und BEMFV. Diese
Rechtsnormen bedingen zum Beispiel die Notwendigkeit einer
kostenpflichtigen Standortbescheinigung durch die
Bundesnetzagentur, wenn an einem Standort zusammen mit der
meist zusaetzlich vorhandenen Amateurfunkanlage eine effektive
isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt ueberschritten wird,
und das ist eigentlich immer der Fall. Ausserdem koennte der
Einsatz selbst gebauter oder modifizierter Sendeanlagen ohne
Zertifizierung kritisch sein. Schade, dass hier das
wissenschaftliche Experiment nicht erleichtert werden konnte.
WALTER CRONKITE SILENT KEY
(rps) Er war nicht nur Vollblutjournalist, Moderator der meist
gesehensten Nachrichtenmagazine des US-Fernsehsenders CBS,
Vorbild fuer Tagesthemen und Heute-Journal und nicht zuletzt
derjenige Mann, dem die Buerger in den USA mit Abstand am
meisten vertrauten - mehr noch im uebrigen als dem
Praesidenten, er war auch Funkamateur mit dem Rufzeichen
KB2GSD. Walter Cronkite starb am 17. Juli im Alter von 92
Jahren.
Lesen Sie seinen vollstaendigen Lebenslauf in englischer
Sprache auf der Website des US-Amateurfunkverbandes ARRL:
http://www.arrl.org/news/stories/2009/07/17/10971/?nc=1
ENTRY-LEVEL-LICENCE: NACHGEHAKT
(rps) Auf der diesjaehrigen HAM RADIO-Messe in Friedrichshafen
am Bodensee gab es unter anderem eine viel beachtete
Diskussionsveranstaltung zum Thema "Entry Level Licence" -
oder "Lizenzklasse K", wie sie ein anderer Verein ziemlich
abwertend und unpassend bezeichnet. Offenbar fuehrt die -
oeffentliche wie vereinsinterne - Berichterstattung darueber
mittlerweile zu Missverstaendnissen, was zum Beispiel die
Position des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und
Technologie zu einer dritten Amateurfunkklasse in Deutschland
anbelangt. Wir haben fuer Sie recherchiert.
Zunaechst einmal gibt es hier und heute ueberhaupt keine
offizielle Position - weder des Ministeriums, noch der
Bundesnetzagentur. Was in Friedrichshafen ablief, das war eine
persoenliche und unverbindliche Diskussion, und zwar ohne
Protokoll oder gar Beschluesse. So hat denn auch der Vertreter
des BMWi keineswegs gesagt, man saehe eine K-Klasse lieber
nicht. Und er hat schon einmal ueberhaupt keinen "erklaerten
Willen" mit diesem Tenor geaeussert, wie dies der Vorstand
eines anderen Amateurfunkvereins letzte Woche in einem
Rundschreiben vermitteln wollte - um sich dann prompt gegen
die neue Klasse auszusprechen, die man nun ja nicht mehr
durchsetzen koenne: beste Dialektik im klassischen politischen
Sinne also.
Nach unseren Informationen ist das zustaendige
Bundesministerium vollkommen offen, was die Entry-Level-
Licence betrifft. Von sich aus moechte man allerdings nicht
die Initiative ergreifen; fuer weitere Schritte wartet man
vielmehr darauf, dass die Interessenvertretungen der
Funkamateure eine deutliche Mehrheit ihrer Mitglieder fuer
eine dritte Klasse signalisieren. Die AGZ e.V. hat dies
bereits vor einigen Monaten getan.
ZUM SCHLECHTEN SCHLUSS: SCHWARZFUNK
(rps) Das Amateurfunkrufzeichen DO1MM ist von der
Bundesnetzagentur zurzeit niemandem zugeteilt. Dennoch hoert
man es ziemlich oft - meistens auf Achtzigmeter und dies seit
einigen Monaten. In diversen Diskussionsforen tobt eine
heftige Diskussion darueber, warum die hier zustaendige
Aufsichtsbehoerde diesem Treiben in der Naehe von Hannover
bislang kein Ende bereitet hat. Auch hier haben wir fuer Sie
recherchiert.
Der Bundesnetzagentur ist der Fall seit einiger Zeit bekannt.
Zweckdienliche Ermittlungen zur Aufklaerung der Angelegenheit
wurden unterdessen durchgefuehrt. Wie schon an anderer Stelle
im Internet berichtet, sind die Bemuehungen der Behoerde, bei
dem zustaendigen Amtsgericht einen Beschluss zur Durchfuehrung
einer Hausdurchsuchung zu erwirken, bislang fehlgeschlagen.
Der Richter ist der Meinung, dass Funken ohne Genehmigung
nicht schwerwiegend genug ist, um die grundgesetzlich
garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben. Dagegen
hat die Bundesnetzagentur Rechtsmittel eingelegt, ueber die
bis heute allerdings noch nicht entschieden wurde.
Wir weisen zum Schluss darauf hin, dass Funkamateure gemaess
den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes nur mit anderen
Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln duerfen. Ein Kontakt
mit einer Person bzw. mit einer Funkstelle, die das nicht
zugeteilte Rufzeichen DO1MM benutzt, scheidet somit aus und
stellt seinerseits einen Rechtsverstoss dar.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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