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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 325-2009
                                                 26. Juli 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


NEUER FREQUENZBEREICHSZUWEISUNGSPLAN

(rps)  Am vergangenen Dienstag trat die zweite Verordnung  zur
Aenderung   der  Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung   in
Kraft.    Sie    enthaelt    unter   anderem    einen    neuen
Frequenzbereichszuweisungsplan  und  zusaetzlich  grundlegende
Nutzungsbestimmungen.  Dieser  Plan  teilt  das  Spektrum   in
Deutschland  unter den Funkdiensten auf und bildet  die  Basis
sowohl   fuer  den  Frequenznutzungsplan,  der  detailliertere
Bestimmungen  ausweist, als auch fuer die  Frequenztabelle  in
Anlage 1 der Amateurfunkverordnung.

Die  jetzt  gueltig gewordene Aenderung setzt im  Wesentlichen
Beschluesse der ITU-Weltfunkkonferenz aus dem Jahre 2007 um  -
und  nicht  zuletzt auch Vorgaben der Europaeischen Kommission
zur   Verwendung  der  so  genannten  "Digitalen   Dividende".
Hierunter  versteht  man den aufgrund der besseren  spektralen
Effizienz des digitalen terrestrischen Fernsehens - kurz DVB-T
- freiwerdenden Frequenzraum vor allem im oberen Teil des UHF-
Fernsehbandes.   Dieser   Bereich   steht   nun    fuer    die
funkgestuetzte  Internetanbindung des laendlichen  Raumes  zur
Verfuegung.

Fuer den Amateurfunkdienst hat sich nur eine einzige Aenderung
ergeben, und zwar eine positive: Der Frequenzbereich von  7100
bis  7200 kHz - die Erweiterung des Vierzigmeterbandes  -  hat
nun  primaeren Nutzungsstatus. Weggefallen ist zudem diejenige
Fussnote,  die hier lediglich 250 Watt Sendeleistung erlaubte.
Allerdings  sieht  die Amateurfunkverordnung  weiterhin  diese
Beschraenkung  in  ihrer  Anlage  1  vor.  Es  ist   rechtlich
umstritten, wer hier gewinnt: die Amateurfunkverordnung,  weil
sie   ab   jetzt   spezieller  reguliert  -  oder   aber   der
hoeherrangige Frequenzbereichszuweisungsplan, weil  er  soeben
diese  Beschraenkung ausdruecklich aufgehoben hat. Entscheiden
zwischen  250  und 750 Watt Output muss hier dann  wohl  jeder
Funkamateur selbst.

In  der eigentlichen Sache ist diese Frage allerdings ziemlich
bedeutungslos: Es gibt seit Ende Maerz keinen einzigen anderen
Funkdienst mehr, der zu schuetzen waere: Der Amateurfunkdienst
ist  im gesamten Vierzigmeterband heute primaer-exklusiv - und
eine   Unterscheidung  innerhalb  des  Bandes  waere  ziemlich
willkuerlich.

Zum Negativen: Die Amateurfunkverbaende konnten sich mit ihren
Forderungen, Frequenzzuweisungen bei 500 kHz, 5 MHz und 70 MHz
zu   erhalten,  nicht  durchsetzen.  Leider  ist   hier   eine
Angleichung   an   andere  Staaten  der  Europaeischen   Union
gescheitert.  Weiterhin  muessen  somit  Experimente  bei  den
gerade genannten Frequenzen ausserhalb des Amateurfunkdienstes
im  Rahmen  von Zuteilungen unter dem Telekommunikationsgesetz
stattfinden.

Probleme  sehen  wir  hier in erster  Linie  hinsichtlich  der
uneingeschraenkten  Geltung von EMVG, FTEG  und  BEMFV.  Diese
Rechtsnormen  bedingen  zum Beispiel die  Notwendigkeit  einer
kostenpflichtigen     Standortbescheinigung     durch      die
Bundesnetzagentur,  wenn an einem Standort  zusammen  mit  der
meist zusaetzlich vorhandenen Amateurfunkanlage eine effektive
isotrope  Strahlungsleistung von 10 Watt ueberschritten  wird,
und  das ist eigentlich immer der Fall. Ausserdem koennte  der
Einsatz  selbst gebauter oder modifizierter Sendeanlagen  ohne
Zertifizierung   kritisch  sein.   Schade,   dass   hier   das
wissenschaftliche Experiment nicht erleichtert werden konnte.


WALTER CRONKITE SILENT KEY

(rps) Er war nicht nur Vollblutjournalist, Moderator der meist
gesehensten  Nachrichtenmagazine  des  US-Fernsehsenders  CBS,
Vorbild  fuer Tagesthemen und Heute-Journal und nicht  zuletzt
derjenige  Mann,  dem die Buerger in den USA  mit  Abstand  am
meisten   vertrauten  -  mehr  noch  im   uebrigen   als   dem
Praesidenten,  er  war  auch Funkamateur  mit  dem  Rufzeichen
KB2GSD.  Walter  Cronkite starb am 17. Juli im  Alter  von  92
Jahren.

Lesen  Sie  seinen  vollstaendigen  Lebenslauf  in  englischer
Sprache auf der Website des US-Amateurfunkverbandes ARRL:

    http://www.arrl.org/news/stories/2009/07/17/10971/?nc=1


ENTRY-LEVEL-LICENCE: NACHGEHAKT

(rps) Auf der diesjaehrigen HAM RADIO-Messe in Friedrichshafen
am   Bodensee  gab  es  unter  anderem  eine  viel   beachtete
Diskussionsveranstaltung zum Thema  "Entry  Level  Licence"  -
oder  "Lizenzklasse  K", wie sie ein anderer  Verein  ziemlich
abwertend  und  unpassend bezeichnet. Offenbar  fuehrt  die  -
oeffentliche  wie vereinsinterne - Berichterstattung  darueber
mittlerweile  zu  Missverstaendnissen, was  zum  Beispiel  die
Position   des   Bundesministeriums   fuer   Wirtschaft    und
Technologie  zu einer dritten Amateurfunkklasse in Deutschland
anbelangt. Wir haben fuer Sie recherchiert.

Zunaechst  einmal  gibt  es hier und  heute  ueberhaupt  keine
offizielle  Position  -  weder  des  Ministeriums,  noch   der
Bundesnetzagentur. Was in Friedrichshafen ablief, das war eine
persoenliche  und  unverbindliche Diskussion,  und  zwar  ohne
Protokoll oder gar Beschluesse. So hat denn auch der Vertreter
des  BMWi  keineswegs gesagt, man saehe eine  K-Klasse  lieber
nicht.  Und  er hat schon einmal ueberhaupt keinen "erklaerten
Willen"  mit  diesem Tenor geaeussert, wie dies  der  Vorstand
eines   anderen  Amateurfunkvereins  letzte  Woche  in   einem
Rundschreiben  vermitteln wollte - um sich dann  prompt  gegen
die  neue  Klasse  auszusprechen, die man nun  ja  nicht  mehr
durchsetzen koenne: beste Dialektik im klassischen politischen
Sinne also.

Nach     unseren    Informationen    ist    das    zustaendige
Bundesministerium  vollkommen  offen,  was  die   Entry-Level-
Licence  betrifft. Von sich aus moechte man  allerdings  nicht
die  Initiative  ergreifen; fuer weitere Schritte  wartet  man
vielmehr   darauf,   dass   die   Interessenvertretungen   der
Funkamateure  eine  deutliche Mehrheit ihrer  Mitglieder  fuer
eine  dritte  Klasse  signalisieren. Die  AGZ  e.V.  hat  dies
bereits vor einigen Monaten getan.


ZUM SCHLECHTEN SCHLUSS: SCHWARZFUNK

(rps)   Das   Amateurfunkrufzeichen   DO1MM   ist   von    der
Bundesnetzagentur zurzeit niemandem zugeteilt.  Dennoch  hoert
man  es ziemlich oft - meistens auf Achtzigmeter und dies seit
einigen  Monaten.  In  diversen  Diskussionsforen  tobt   eine
heftige   Diskussion  darueber,  warum  die  hier  zustaendige
Aufsichtsbehoerde  diesem Treiben in der  Naehe  von  Hannover
bislang  kein Ende bereitet hat. Auch hier haben wir fuer  Sie
recherchiert.

Der  Bundesnetzagentur ist der Fall seit einiger Zeit bekannt.
Zweckdienliche Ermittlungen zur Aufklaerung der  Angelegenheit
wurden  unterdessen durchgefuehrt. Wie schon an anderer Stelle
im  Internet berichtet, sind die Bemuehungen der Behoerde, bei
dem zustaendigen Amtsgericht einen Beschluss zur Durchfuehrung
einer  Hausdurchsuchung  zu erwirken, bislang  fehlgeschlagen.
Der  Richter  ist  der Meinung, dass Funken  ohne  Genehmigung
nicht   schwerwiegend   genug  ist,  um  die   grundgesetzlich
garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben.  Dagegen
hat  die  Bundesnetzagentur Rechtsmittel eingelegt, ueber  die
bis heute allerdings noch nicht entschieden wurde.

Wir  weisen zum Schluss darauf hin, dass Funkamateure  gemaess
den  Bestimmungen  des  Amateurfunkgesetzes  nur  mit  anderen
Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln duerfen. Ein  Kontakt
mit  einer  Person bzw. mit einer Funkstelle,  die  das  nicht
zugeteilte  Rufzeichen DO1MM benutzt, scheidet somit  aus  und
stellt seinerseits einen Rechtsverstoss dar.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *


73 de Hans!




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