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DHH841 > AGZ      28.02.10 11:41l 163 Lines 6915 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 340-2010
                                              28. Februar 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


DER TREFFPUNKT IM WESTEN:
AGZ AUF DEM BERGHEIMER FLOHMARKT

(rps)   Am   Samstag,   den  20.  Maerz  findet   wieder   der
traditionelle  Amateurfunkflohmarkt  in  Bergheim  bei   Koeln
statt.  Diesmal  ist auch die AGZ e.V. mit einem  bescheidenen
Stand  mit dabei. Wer unsere Arbeit kennenlernen moechte  oder
mit  uns  diskutieren will, ist dort willkommen. Das  Programm
des  groessten  Amateurfunktreffens im Raum Duesseldorf-Koeln-
Aachen  ist  interessant: Unser Stellvertretender Vorsitzender
Joerg  Delvos,  DG1JC, haelt zum Beispiel  einen  Vortrag  zum
Thema  "Aufbau und Betrieb eines Digitalfunkrelais ohne  ICOM-
Komponenten"  und  fuehrt  die selbst  gebaute  Hardware  auch
gleich vor Ort vor. Torsten, DG1HT, - er ist der Betreiber der
Website  xreflector.net  -  und  Markus,  DH2YBE,  beantworten
Fragen rund um das Xreflector-System zur Vernetzung von D-STAR-
Relaisfunkstellen. Auf 2200 Quadratmetern  stehen  zudem  jede
Menge    interessante   Angebote   und   Informationen    fuer
Funkamateure bereit.

Sie finden den Bergheimer Flohmarkt am 20. Maerz von 9 bis  14
Uhr Ortszeit im Buergerhaus von Quadrath-Ichendorf. Das ist in
unmittelbarer  Naehe der Autobahn A61 und somit  sehr  gut  zu
erreichen.  Nehmen  Sie  die  Ausfahrt  Bergheim-Sued.   Einen
detaillierten  Anfahrtplan und noch mehr ueber  den  Flohmarkt
finden Sie im Internet:

      www.darc.de/distrikte/g/20/flohmarkt2010/floh4.htm.


NETZAGENTUR: OEFFENTLICHES INTERESSE AN STOERUNGSFREIEM
AMATEURFUNK

(rps)  Wir  berichteten am letzten Sonntag: Drei spektakulaere
Urteile   bzw.  Beschluesse  zum  Rufzeichenentzug   und   zur
Verweigerung der Neuzuteilung von Amateurfunkrufzeichen sorgen
zurzeit fuer Aufregung und Verwirrung unter den Funkamateuren,
wurde  doch  vom  Verwaltungsgericht  Koeln  der  unabdingbare
Rechtsanspruch   auf   Zuteilung   eines   Rufzeichens    nach
bestandener  Pruefung  hinweg gefegt  und  diese  Entscheidung
allein  in das Ermessen der Bundesnetzagentur gelegt.  Aber  -
auch hier gibt es Positives zu berichten.

So  begruendete  die  Bundesnetzagentur im  Verfahren  um  den
Rufzeichenentzug  ihre  Massnahme vor  Gericht  unter  anderem
wiefolgt:  Das  oeffentliche Interesse an  einem  ungestoerten
Amateurfunkverkehr ueberwiege das individuelle  Interesse  des
Klaegers  an  einer  weiteren  Teilnahme  am  Funkverkehr.  In
Faellen    von    Stoerungen   sei    ein    ordnungsgemaesser
Amateurfunkverkehr  in  Not-  und  Katastrophenfaellen   nicht
gewaehrleistet.

Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Geht
es  um  den  Genehmigungsentzug, dann ist  Amateurfunk  derart
wichtig,  dass  sogar  ein  oeffentliches  Interesse  besteht,
Stoerungen  zu  beseitigen. Mehr noch:  Ein  ordnungsgemaesser
Amateurfunkverkehr muss jederzeit gewaehrleistet sein  -  fuer
den Fall, dass eine Not- oder Katastrophensituation eintritt.

Nach  dieser gerichtlichen Einlassung der Behoerde duerfte  es
kuenftig  schwer  sein, den Amateurfunk auf  die  Ebene  eines
Hobbies  und  einer  reinen Freizeitbetaetigung  zu  druecken.
Genau dies wurde naemlich bislang von exakt derselben Behoerde
routinemaessig  bei  Verfahren  vorgetragen,  in   denen   der
Funkamateur etwas von der Bundesnetzagentur wollte - etwa  die
Beseitigung    von   Empfangsstoerungen   durch    PLC    oder
Plasmabildschirme.  Auch in Prozessen,  in  denen  es  um  die
Stoerung      nachbarlicher     Elektronik      durch      die
Hochfrequenzenergie des Funkamateurs und um eine  nachfolgende
Leistungsbeschraenkung  ging,  wurde   immer   wieder   dieses
Argument   vorgetragen:   Das   Interesse   des   OM    muesse
zurueckstehen, weil es sich ja nur um ein Hobby handele.

Damit  ist  es nun vorbei: Amateurfunk ist wichtig. Fuer  eine
jederzeit  eintreten koennende Not- oder Katastrophensituation
muss  unser  Funkdienst  auch jederzeit  frei  von  Stoerungen
gehalten   werden,   so   die   Bundesnetzagentur   vor    dem
Verwaltungsgericht  Koeln.  Das  staerkt  nicht   nur   unsere
Bemuehungen  um  den  Notfunk, sondern auch  das  Ansehen  des
Amateurfunks    insgesamt   und    seine    Anerkennung    als
gemeinnuetzige Aktivitaet.


ECHOLINK FUER DAS IPHONE

(rps) Seit dem 4. Februar hat das iPhone endgueltig den Sprung
in   die  Amateurfunkwelt  geschafft:  Neben  den  zahlreichen
Morseuebungsprogrammen,       den      Pruefungsvorbereitungs-
Applikationen   der   ARRL,   der  APRS-Software   iBCNU   und
verschiedenen  Cluster-Anwendungen  gibt  es  jetzt  auch  die
Echolink-Software als so genannte App.

Diese  Applikation ermoeglicht es, via Echolink  von  irgendwo
auf  der Welt mit anderen Funkamateuren zu sprechen. Das  ging
bisher  unterwegs und ohne Funkgeraet nur mit dem Laptop,  neu
geht es jetzt auch mit dem wesentlich handlicheren iPhone. Das
heisst,  dass  sich ein Funkamateur abends im  Hotelzimmer  in
Australien ueber das hoteleigene W-LAN oder mittels  GSM  bzw.
UMTS  beispielsweise  mit einem Relais in  Muenchen  verbinden
lassen  kann  und  so  mit den OM und YLs  in  der  Heimat  in
Verbindung bleiben kann.

In der Schweiz gibt es bereits eine Art Killerapplikation fuer
diese  Innovation: Das gesamte Echolinknetz ist dort  aus  den
GSM-versorgten  Alpentunnels  zu  erreichen,  etwa   aus   dem
Gotthardtunnel. Die Software gibt es fuer das iPhone und  fuer
den iPod touch kostenlos zum Download im Apple-Store.

Quelle: Echolink und USKA


ZUM SCHLUSS WIEDER: NACHHILFEUNTERRICHT

(rps)  Wer  oder  was ist eigentlich ein Funkamateur?  Nein  -
nicht wie Sie jetzt vielleicht spontan denken jemand, dem  ein
Amateurfunkrufzeichen  zugeteilt  wurde  und  der   somit   am
Amateurfunkdienst teilnehmen darf. Die Loesung finden  Sie  im
Amateurfunkgesetz:  Es  definiert  unmissverstaendlich,   dass
bereits eine Person, die eine fachliche Pruefung bestanden hat
bzw.  jemand, der ueber ein Amateurfunkzeugnis verfuegt,  sich
Funkamateur  nennen darf. Ein Rufzeichen ist  dazu  seit  1997
nicht mehr notwendig.

Quelle: Paragraf 2 Nr. 1 AFuG


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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