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(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 340-2010
28. Februar 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
DER TREFFPUNKT IM WESTEN:
AGZ AUF DEM BERGHEIMER FLOHMARKT
(rps) Am Samstag, den 20. Maerz findet wieder der
traditionelle Amateurfunkflohmarkt in Bergheim bei Koeln
statt. Diesmal ist auch die AGZ e.V. mit einem bescheidenen
Stand mit dabei. Wer unsere Arbeit kennenlernen moechte oder
mit uns diskutieren will, ist dort willkommen. Das Programm
des groessten Amateurfunktreffens im Raum Duesseldorf-Koeln-
Aachen ist interessant: Unser Stellvertretender Vorsitzender
Joerg Delvos, DG1JC, haelt zum Beispiel einen Vortrag zum
Thema "Aufbau und Betrieb eines Digitalfunkrelais ohne ICOM-
Komponenten" und fuehrt die selbst gebaute Hardware auch
gleich vor Ort vor. Torsten, DG1HT, - er ist der Betreiber der
Website xreflector.net - und Markus, DH2YBE, beantworten
Fragen rund um das Xreflector-System zur Vernetzung von D-STAR-
Relaisfunkstellen. Auf 2200 Quadratmetern stehen zudem jede
Menge interessante Angebote und Informationen fuer
Funkamateure bereit.
Sie finden den Bergheimer Flohmarkt am 20. Maerz von 9 bis 14
Uhr Ortszeit im Buergerhaus von Quadrath-Ichendorf. Das ist in
unmittelbarer Naehe der Autobahn A61 und somit sehr gut zu
erreichen. Nehmen Sie die Ausfahrt Bergheim-Sued. Einen
detaillierten Anfahrtplan und noch mehr ueber den Flohmarkt
finden Sie im Internet:
www.darc.de/distrikte/g/20/flohmarkt2010/floh4.htm.
NETZAGENTUR: OEFFENTLICHES INTERESSE AN STOERUNGSFREIEM
AMATEURFUNK
(rps) Wir berichteten am letzten Sonntag: Drei spektakulaere
Urteile bzw. Beschluesse zum Rufzeichenentzug und zur
Verweigerung der Neuzuteilung von Amateurfunkrufzeichen sorgen
zurzeit fuer Aufregung und Verwirrung unter den Funkamateuren,
wurde doch vom Verwaltungsgericht Koeln der unabdingbare
Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Rufzeichens nach
bestandener Pruefung hinweg gefegt und diese Entscheidung
allein in das Ermessen der Bundesnetzagentur gelegt. Aber -
auch hier gibt es Positives zu berichten.
So begruendete die Bundesnetzagentur im Verfahren um den
Rufzeichenentzug ihre Massnahme vor Gericht unter anderem
wiefolgt: Das oeffentliche Interesse an einem ungestoerten
Amateurfunkverkehr ueberwiege das individuelle Interesse des
Klaegers an einer weiteren Teilnahme am Funkverkehr. In
Faellen von Stoerungen sei ein ordnungsgemaesser
Amateurfunkverkehr in Not- und Katastrophenfaellen nicht
gewaehrleistet.
Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Geht
es um den Genehmigungsentzug, dann ist Amateurfunk derart
wichtig, dass sogar ein oeffentliches Interesse besteht,
Stoerungen zu beseitigen. Mehr noch: Ein ordnungsgemaesser
Amateurfunkverkehr muss jederzeit gewaehrleistet sein - fuer
den Fall, dass eine Not- oder Katastrophensituation eintritt.
Nach dieser gerichtlichen Einlassung der Behoerde duerfte es
kuenftig schwer sein, den Amateurfunk auf die Ebene eines
Hobbies und einer reinen Freizeitbetaetigung zu druecken.
Genau dies wurde naemlich bislang von exakt derselben Behoerde
routinemaessig bei Verfahren vorgetragen, in denen der
Funkamateur etwas von der Bundesnetzagentur wollte - etwa die
Beseitigung von Empfangsstoerungen durch PLC oder
Plasmabildschirme. Auch in Prozessen, in denen es um die
Stoerung nachbarlicher Elektronik durch die
Hochfrequenzenergie des Funkamateurs und um eine nachfolgende
Leistungsbeschraenkung ging, wurde immer wieder dieses
Argument vorgetragen: Das Interesse des OM muesse
zurueckstehen, weil es sich ja nur um ein Hobby handele.
Damit ist es nun vorbei: Amateurfunk ist wichtig. Fuer eine
jederzeit eintreten koennende Not- oder Katastrophensituation
muss unser Funkdienst auch jederzeit frei von Stoerungen
gehalten werden, so die Bundesnetzagentur vor dem
Verwaltungsgericht Koeln. Das staerkt nicht nur unsere
Bemuehungen um den Notfunk, sondern auch das Ansehen des
Amateurfunks insgesamt und seine Anerkennung als
gemeinnuetzige Aktivitaet.
ECHOLINK FUER DAS IPHONE
(rps) Seit dem 4. Februar hat das iPhone endgueltig den Sprung
in die Amateurfunkwelt geschafft: Neben den zahlreichen
Morseuebungsprogrammen, den Pruefungsvorbereitungs-
Applikationen der ARRL, der APRS-Software iBCNU und
verschiedenen Cluster-Anwendungen gibt es jetzt auch die
Echolink-Software als so genannte App.
Diese Applikation ermoeglicht es, via Echolink von irgendwo
auf der Welt mit anderen Funkamateuren zu sprechen. Das ging
bisher unterwegs und ohne Funkgeraet nur mit dem Laptop, neu
geht es jetzt auch mit dem wesentlich handlicheren iPhone. Das
heisst, dass sich ein Funkamateur abends im Hotelzimmer in
Australien ueber das hoteleigene W-LAN oder mittels GSM bzw.
UMTS beispielsweise mit einem Relais in Muenchen verbinden
lassen kann und so mit den OM und YLs in der Heimat in
Verbindung bleiben kann.
In der Schweiz gibt es bereits eine Art Killerapplikation fuer
diese Innovation: Das gesamte Echolinknetz ist dort aus den
GSM-versorgten Alpentunnels zu erreichen, etwa aus dem
Gotthardtunnel. Die Software gibt es fuer das iPhone und fuer
den iPod touch kostenlos zum Download im Apple-Store.
Quelle: Echolink und USKA
ZUM SCHLUSS WIEDER: NACHHILFEUNTERRICHT
(rps) Wer oder was ist eigentlich ein Funkamateur? Nein -
nicht wie Sie jetzt vielleicht spontan denken jemand, dem ein
Amateurfunkrufzeichen zugeteilt wurde und der somit am
Amateurfunkdienst teilnehmen darf. Die Loesung finden Sie im
Amateurfunkgesetz: Es definiert unmissverstaendlich, dass
bereits eine Person, die eine fachliche Pruefung bestanden hat
bzw. jemand, der ueber ein Amateurfunkzeugnis verfuegt, sich
Funkamateur nennen darf. Ein Rufzeichen ist dazu seit 1997
nicht mehr notwendig.
Quelle: Paragraf 2 Nr. 1 AFuG
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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