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12.12.2016
Wirtschaftsministerium antwortet auf "Kleine Anfrage" zu EMV
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 5. Dezember 2016
auf eine "Kleine Anfrage" zum Thema "Elektromagnetische Verträglichkeit"
geantwortet, die die Bundestagsfraktion "DIE LINKE" am 16. November 2016
eingebracht hatte (das Funkmagazin berichtete).
In der Antwort des Ministeriums heißt es u.a.:
"Die Bundesregierung räumt ein, dass es immer wieder vorkommt, dass
elektronische Betriebsmittel elektromagnetische Störungen verursachen, auch
wenn diese den gesetzlichen Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit
entsprechen. Dies ist kaum zu vermeiden. Ein Rechtsanspruch auf ein
störungsfreies elektromagnetisches Umfeld besteht nicht. Allerdings geht die
Bundesregierung nicht von einer zunehmenden Problematik [...] aus.
Die Bundesnetzagentur verzeichnet trotz der immer weiteren Verbreitung von
elektronischen Betriebsmitteln in den Haushalten keine Zunahme der
Störungsmeldungen. Die Zahlen sind vielmehr rückläufig [...]"
Im Jahre 2016 gab es nach Angaben des Ministeriums insgesamt 5817
Störungsmeldungen (Stand: 22.11.16); im Vorjahr waren es 6591, im Jahre 2000
16778 Meldungen. In dem Zeitraum Januar 2000 bis November 2016 sei man 154.006
Störungsmeldungen nachgegangen.
Bezogen auf den Amateurfunk als Störsenke seien im Jahre 2016 (bis 24.11.16)
278 Störfälle im Frequenzbereich bis 30 MHz und 141 Störfälle im Bereich
oberhalb 30 MHz gemeldet worden (zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 325/201
Fälle, im Jahre 2000 255/422 Fälle).
Zur Zahl der Fälle, in denen Hersteller oder Betreiber einer Störungsquelle die
Zusammenarbeit mit der BNetzA verweigert haben, liegen dem Ministerium eigener
Aussage zufolge "keine Angaben vor". Auch zu den Fragen, wie oft
Eigenerklärungen der Hersteller zu Produkten, "die nicht oder nicht vollständig
über harmonisierte Normen in Verkehr gebracht worden sind", durch die BNetzA
auf Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen des EMVG geprüft worden
sind, und bei wie vielen geprüften Geräten sich eine Abweichung von diesen
Anforderungen gezeigt habe, antwortete das Ministerium, ihm lägen dazu "keine
entsprechenden Erkenntnisse" vor.
Der Wortlaut der vollständigen Antwort des BMWi kann im Internet unter
http://tinyurl.com/hx4ssyp heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/121216a.htm
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