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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 329-2009
04. Oktober 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
Ich heisse Sie nach der Pause wieder herzlich willkommen zu
unserem Amateurfunkmagazin.
NEUES VOM NISG: AGZ SCHALTET DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN EIN
(rps) Sie erinnern sich: Noch kurz vor dem Ende der
Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag im Sommer eine
Aenderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen.
Danach sind nun auch Privatpersonen verpflichtet, ihre
Sendeanlagen den zustaendigen Landesbehoerden anzuzeigen, und
zwar unabhaengig von deren effektiver Strahlungsleistung. Dazu
gehoeren auch alle Funkamateure. Zur konkreten Anwendung und
Ausfuehrung dieser neuen Bestimmung fehlt zurzeit allerdings
die dazu notwendige Rechtsverordnung beziehungsweise die
Aenderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Beachten
mussten die Funkamateure die von der Europaeischen Union
empfohlenen Grenzwerte ihrer elektromagnetischen Felder
allerdings schon lange vorher - aufgrund der Bestimmungen von
FTEG und BEMFV. Die AGZ bezeichnet die neue Gesetzgebung
deshalb auch weiterhin als eine unzulaessige
Doppelregulierung, die keinen verbesserten Schutz der
Bevoelkerung bringt und die nur zu unnoetigem buerokratischem
Aufwand fuehrt.
Im Bundestag hatte sich als einzige Oppositionsfraktion die
Freie Demokratische Partei diesem Standpunkt angeschlossen und
gegen die Gesetzesaenderung gestimmt: Wir berichteten. Seit
dem letzten Sonntag ist im Bundestag allerdings alles anders:
Die FDP wird nun in der Regierung sein - und der
Bundesumweltminister wird bald nicht mehr Sigmar Gabriel
heissen. Die Ausgestaltung einer neuen 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung wird also unter neuen
Praemissen erfolgen. Die AGZ wird sich dafuer einsetzen, dass
Anlagen von Funkamateuren von doppelten Anzeigepflichten und
doppelten Aufsichtsbehoerden ausgenommen werden.
Eingesetzt haben wir uns bereits fuer Sie beim
Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz. Als im Fruehjahr
bekannt wurde, dass man im Bundesumweltministerium diskutiert,
die Daten unter anderem auch von Amateurfunkstellen
automatisch von der Bundesnetzagentur zu den Umweltbehoerden
der Laender zu transferieren, baten wir die Behoerde von Peter
Schaar, dies kritisch zu begleiten. Das wurde der AGZ nun
zugesichert.
Grundsaetzlich stellt man dort fest, dass der Schutz der
Gesundheit der Bevoelkerung hoeher zu bewerten ist als der
Schutz der personenbezogenen Daten von privaten
Senderbetreibern. Eine Weiterleitung von relevanten Daten sei
also zunaechst einmal durchaus zulaessig. Der
Datenschutzbeauftragte hat dann die beteiligten
Bundesministerien zu ihren Plaenen und Positionen befragt.
Demnach ist es nicht absehbar, ob eine Weiterleitung von Daten
durch die Bundesnetzagentur ueberhaupt erfolgen werde.
Allenfalls sei eine Weiterleitung der Sendebeginnanzeige an
die Landesbehoerden derzeit nur fuer die
Mobilfunknetzbetreiber geplant. Ob dies aber auch realisiert
werden koenne, das haenge von den Ergebnissen einer
Machbarkeitsstudie ab, die zurzeit aber noch nicht einmal
beauftragt worden sei. Eine Ausweitung auf Privatpersonen -
man hoere und staune - sei ueberhaupt nicht vorgesehen. Das
liess sich vor einigen Monaten noch ganz anders vernehmen.
Es hat sich also einiges aendert und zu Gunsten der
Funkamateure gedreht. Wir bleiben - wie auch der
Bundesbeauftragte fuer den Datenschutz - dran.
KOMMENTAR: BEMFV RECHTSWIDRIG?
(rps) Das uns vorliegende Schreiben des Bundesbeauftragten
fuer den Datenschutz spricht woertlich davon, dass die von der
EU vorgegebenen Empfehlungen zu beachten und umzusetzen sind.
Dies sei nur moeglich, indem die Regelungsluecken im
bestehenden Recht geschlossen werden. Und das sei eben durch
das NiSG geschehen.
Auch vorher bereits haben Bundestagsabgeordnete und
Ministerien in ihren Antworten an die Amateurfunkverbaende
immer wieder begruendungslos den Einwand ignoriert, dass die
BEMFV genau diese europaeischen Empfehlungen seit Jahren
vollstaendig umgesetzt hat und dass es somit gar keine
Regelungsluecke gibt. Gibt es aber die behauptete
Regelungsluecke tatsaechlich, dann bleibt nur der streng
logische Schluss, dass die BEMFV keinen rechtlichen Bestand
hat und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. In dieser
neuen und erfrischenden Sicht gibt es die BEMFV also
eigentlich gar nicht; mehr noch: Sie hat es nie gegeben.
Gestuetzt wird meine These durch die rechtswissenschaftliche
Dissertation von Sebastian Herbst, die er an der Technischen
Universitaet Chemnitz im Jahre 2005 verteidigte. In seiner
Doktorarbeit zur R&TTE-Richtlinie und zum der BEMFV zugrunde
liegenden FTEG kommt Sebastian Herbst zu dem bemerkenswerten
nun woertlich zitierten Ergebnis:
"Die BEMFV ist aufgrund der Verfassungswidrigkeit ihrer
Ermaechtigungsnorm nichtig".
Das bedeutet konkret, der Gesetzgeber hat Paragraf 12 des FTEG
nicht hinreichend bestimmt abgefasst, um den Vorgaben des
Grundgesetzes fuer Ermaechtigungen von Rechtsverordnungen
Folge zu leisten; das Stichwort lautet Blankettermaechtigung.
Sollte diese Sicht vor den Gerichten Bestand haben, so
bedeutete dies allerdings auch, dass die Bundesnetzagentur die
Bestimmungen der BEMFV gar nicht mehr heranziehen koennte, um
unter anderem Amateurfunkstellen zu ueberpruefen. Es gaebe
zudem keine Anzeigepflicht von Amateurfunkstellen mehr; allein
das Amateurfunkgesetz wuerde die Funkamateure zum Schutz von
Menschen verpflichten - in uneingeschraenkter
Eigenverantwortung. Wollte man deshalb das NiSG? Wollte man
uns die tatsaechliche Begruendung nicht nennen? Nun, es
koennte also durchaus spannend werden.
Ralph, DC5JQ
SCHWEIZ: ZEITZEICHENSENDER WIRD ABGESCHALTET
(rps) Der Schweizer Zeitzeichensender HBG stellt am 1. Januar
2012 seinen Sendebetrieb auf 75 kHz Langwelle ein. Das
Bundesamt fuer Metrologie METAS schrieb kuerzlich in einer
Pressemitteilung, dass die hohen Sanierungskosten den
effektiven Nutzen des Senders nicht rechtfertigen wuerden. Der
Sender ist seit 1966 in Betrieb. Das METAS wird aber auch
ueber 2012 hinaus die offizielle Schweizer Zeit verbreiten -
etwa durch den bereits existierenden Zeitzeichenserver im
Internet.
Quelle: USKA
FREMDE SIGNALE IM ZWEIMETERBAND
(rps) gibt es diese Woche in der Schweiz. Im Grossraum
Schwarzenburg wird von Donnerstag, den 8. Oktober ab etwa
10:00 Uhr Ortszeit bis Freitag, den 9. Oktober um etwa 16:00
Uhr ungewohnter Funkverkehr zwischen 144 und 146 MHz zu hoeren
sein. Die Fachgruppe Telecom des Schweizerischen Korps fuer
humanitaere Hilfe, kurz SKH, fuehrt eine Uebung mit jenen
Zweimeter-Funkgeraeten durch, die im Einsatzfall - zum
Beispiel bei Erdbeben - verwendet werden.
Aufgrund der so genannten Konvention von Tampere koennen
dafuer in der Schweiz auch Amateurfrequenzen von
Nichtfunkamateuren benutzt werden. Fuer die beim Bundesamt
fuer Kommunikation - Bakom - angemeldete Uebung werden mit FM-
Funkgeraeten von rund fuenf Watt Ausgangsleistung zahlreiche
Frequenzen verwendet, vorzugsweise aber 144,025 MHz, 145,675
MHz sowie 145,400 MHz. Die verwendeten Rufzeichen sind die
entsprechen Funktionsbezeichnungen der Rettungskette Schweiz
sowie HBK20 bis HBK99.
Bei der Konvention von Tampere handelt es sich um ein
zwischenstaatliches Abkommen, das fuer den Not- und
Katastrophenfall die flexible und umfassende Bereitstellung
und Nutzung von Ressourcen in der Telekommunikation regelt und
das eine internationale Harmonisierung herbeifuehren soll. Es
trat am 8. Januar 2005 in Kraft. Auch die Bundesrepublik hat
das Abkommen unterzeichnet.
Quelle: USKA
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
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