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DHH841 > AGZ      04.10.09 11:04l 202 Lines 8982 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 329-2009
                                              04. Oktober 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ
                               

Ich  heisse  Sie nach der Pause wieder herzlich willkommen  zu
unserem Amateurfunkmagazin.


NEUES VOM NISG: AGZ SCHALTET DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN EIN

(rps)   Sie  erinnern  sich:  Noch  kurz  vor  dem  Ende   der
Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag im Sommer  eine
Aenderung   des  Bundesimmissionsschutzgesetzes   beschlossen.
Danach   sind  nun  auch  Privatpersonen  verpflichtet,   ihre
Sendeanlagen den zustaendigen Landesbehoerden anzuzeigen,  und
zwar unabhaengig von deren effektiver Strahlungsleistung. Dazu
gehoeren  auch alle Funkamateure. Zur konkreten Anwendung  und
Ausfuehrung  dieser neuen Bestimmung fehlt zurzeit  allerdings
die   dazu  notwendige  Rechtsverordnung  beziehungsweise  die
Aenderung  der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung.  Beachten
mussten  die  Funkamateure  die von  der  Europaeischen  Union
empfohlenen   Grenzwerte   ihrer  elektromagnetischen   Felder
allerdings schon lange vorher - aufgrund der Bestimmungen  von
FTEG  und  BEMFV.  Die  AGZ bezeichnet die  neue  Gesetzgebung
deshalb     auch     weiterhin    als    eine     unzulaessige
Doppelregulierung,   die   keinen  verbesserten   Schutz   der
Bevoelkerung  bringt und die nur zu unnoetigem buerokratischem
Aufwand fuehrt.

Im  Bundestag  hatte sich als einzige Oppositionsfraktion  die
Freie Demokratische Partei diesem Standpunkt angeschlossen und
gegen  die  Gesetzesaenderung gestimmt: Wir berichteten.  Seit
dem  letzten Sonntag ist im Bundestag allerdings alles anders:
Die   FDP   wird  nun  in  der  Regierung  sein  -   und   der
Bundesumweltminister  wird  bald  nicht  mehr  Sigmar  Gabriel
heissen.     Die     Ausgestaltung     einer     neuen     26.
Bundesimmissionsschutzverordnung   wird   also   unter   neuen
Praemissen erfolgen. Die AGZ wird sich dafuer einsetzen,  dass
Anlagen  von Funkamateuren von doppelten Anzeigepflichten  und
doppelten Aufsichtsbehoerden ausgenommen werden.

Eingesetzt   haben   wir   uns   bereits   fuer    Sie    beim
Bundesbeauftragten  fuer  den Datenschutz.  Als  im  Fruehjahr
bekannt wurde, dass man im Bundesumweltministerium diskutiert,
die   Daten   unter   anderem  auch   von   Amateurfunkstellen
automatisch  von  der Bundesnetzagentur zu den Umweltbehoerden
der Laender zu transferieren, baten wir die Behoerde von Peter
Schaar,  dies  kritisch zu begleiten. Das wurde  der  AGZ  nun
zugesichert.

Grundsaetzlich  stellt  man dort fest,  dass  der  Schutz  der
Gesundheit  der Bevoelkerung hoeher zu bewerten  ist  als  der
Schutz    der    personenbezogenen    Daten    von    privaten
Senderbetreibern. Eine Weiterleitung von relevanten Daten  sei
also     zunaechst    einmal    durchaus    zulaessig.     Der
Datenschutzbeauftragte    hat     dann     die     beteiligten
Bundesministerien  zu  ihren Plaenen und  Positionen  befragt.
Demnach ist es nicht absehbar, ob eine Weiterleitung von Daten
durch   die   Bundesnetzagentur  ueberhaupt  erfolgen   werde.
Allenfalls  sei  eine Weiterleitung der Sendebeginnanzeige  an
die      Landesbehoerden     derzeit     nur     fuer      die
Mobilfunknetzbetreiber geplant. Ob dies aber  auch  realisiert
werden   koenne,   das  haenge  von  den   Ergebnissen   einer
Machbarkeitsstudie  ab,  die zurzeit aber  noch  nicht  einmal
beauftragt  worden sei. Eine Ausweitung auf  Privatpersonen  -
man  hoere  und staune - sei ueberhaupt nicht vorgesehen.  Das
liess sich vor einigen Monaten noch ganz anders vernehmen.

Es   hat  sich  also  einiges  aendert  und  zu  Gunsten   der
Funkamateure   gedreht.   Wir   bleiben   -   wie   auch   der
Bundesbeauftragte fuer den Datenschutz - dran.


KOMMENTAR: BEMFV RECHTSWIDRIG?

(rps)  Das  uns  vorliegende Schreiben des  Bundesbeauftragten
fuer den Datenschutz spricht woertlich davon, dass die von der
EU  vorgegebenen Empfehlungen zu beachten und umzusetzen sind.
Dies   sei   nur  moeglich,  indem  die  Regelungsluecken   im
bestehenden Recht geschlossen werden. Und das sei  eben  durch
das NiSG geschehen.

Auch   vorher   bereits   haben   Bundestagsabgeordnete    und
Ministerien  in  ihren  Antworten an die  Amateurfunkverbaende
immer  wieder begruendungslos den Einwand ignoriert, dass  die
BEMFV  genau  diese  europaeischen  Empfehlungen  seit  Jahren
vollstaendig  umgesetzt  hat  und  dass  es  somit  gar  keine
Regelungsluecke   gibt.   Gibt   es   aber   die    behauptete
Regelungsluecke  tatsaechlich,  dann  bleibt  nur  der  streng
logische  Schluss,  dass die BEMFV keinen rechtlichen  Bestand
hat  und  mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.  In  dieser
neuen   und  erfrischenden  Sicht  gibt  es  die  BEMFV   also
eigentlich gar nicht; mehr noch: Sie hat es nie gegeben.

Gestuetzt  wird  meine These durch die rechtswissenschaftliche
Dissertation  von Sebastian Herbst, die er an der  Technischen
Universitaet  Chemnitz  im Jahre 2005 verteidigte.  In  seiner
Doktorarbeit  zur R&TTE-Richtlinie und zum der BEMFV  zugrunde
liegenden  FTEG  kommt Sebastian Herbst zu dem bemerkenswerten
nun woertlich zitierten Ergebnis:

    "Die BEMFV ist aufgrund der Verfassungswidrigkeit ihrer
                 Ermaechtigungsnorm nichtig".

Das bedeutet konkret, der Gesetzgeber hat Paragraf 12 des FTEG
nicht  hinreichend  bestimmt abgefasst, um  den  Vorgaben  des
Grundgesetzes   fuer  Ermaechtigungen  von  Rechtsverordnungen
Folge  zu leisten; das Stichwort lautet Blankettermaechtigung.
Sollte  diese  Sicht  vor  den  Gerichten  Bestand  haben,  so
bedeutete dies allerdings auch, dass die Bundesnetzagentur die
Bestimmungen der BEMFV gar nicht mehr heranziehen koennte,  um
unter  anderem  Amateurfunkstellen zu ueberpruefen.  Es  gaebe
zudem keine Anzeigepflicht von Amateurfunkstellen mehr; allein
das  Amateurfunkgesetz wuerde die Funkamateure zum Schutz  von
Menschen      verpflichten     -     in     uneingeschraenkter
Eigenverantwortung. Wollte man deshalb das  NiSG?  Wollte  man
uns  die  tatsaechliche  Begruendung  nicht  nennen?  Nun,  es
koennte also durchaus spannend werden.

Ralph, DC5JQ


SCHWEIZ: ZEITZEICHENSENDER WIRD ABGESCHALTET

(rps)  Der Schweizer Zeitzeichensender HBG stellt am 1. Januar
2012  seinen  Sendebetrieb  auf  75  kHz  Langwelle  ein.  Das
Bundesamt  fuer  Metrologie METAS schrieb kuerzlich  in  einer
Pressemitteilung,   dass   die  hohen   Sanierungskosten   den
effektiven Nutzen des Senders nicht rechtfertigen wuerden. Der
Sender  ist  seit 1966 in Betrieb. Das METAS  wird  aber  auch
ueber  2012 hinaus die offizielle Schweizer Zeit verbreiten  -
etwa  durch  den  bereits existierenden  Zeitzeichenserver  im
Internet.

Quelle: USKA


FREMDE SIGNALE IM ZWEIMETERBAND

(rps)  gibt  es  diese  Woche  in der  Schweiz.  Im  Grossraum
Schwarzenburg  wird  von Donnerstag, den 8.  Oktober  ab  etwa
10:00  Uhr Ortszeit bis Freitag, den 9. Oktober um etwa  16:00
Uhr ungewohnter Funkverkehr zwischen 144 und 146 MHz zu hoeren
sein.  Die  Fachgruppe Telecom des Schweizerischen Korps  fuer
humanitaere  Hilfe,  kurz SKH, fuehrt eine  Uebung  mit  jenen
Zweimeter-Funkgeraeten  durch,  die  im  Einsatzfall   -   zum
Beispiel bei Erdbeben - verwendet werden.

Aufgrund  der  so  genannten Konvention  von  Tampere  koennen
dafuer    in   der   Schweiz   auch   Amateurfrequenzen    von
Nichtfunkamateuren  benutzt werden. Fuer  die  beim  Bundesamt
fuer Kommunikation - Bakom - angemeldete Uebung werden mit FM-
Funkgeraeten  von rund fuenf Watt Ausgangsleistung  zahlreiche
Frequenzen  verwendet, vorzugsweise aber 144,025 MHz,  145,675
MHz  sowie  145,400 MHz. Die verwendeten Rufzeichen  sind  die
entsprechen  Funktionsbezeichnungen der Rettungskette  Schweiz
sowie HBK20 bis HBK99.

Bei  der  Konvention  von  Tampere  handelt  es  sich  um  ein
zwischenstaatliches   Abkommen,  das   fuer   den   Not-   und
Katastrophenfall  die  flexible und umfassende  Bereitstellung
und Nutzung von Ressourcen in der Telekommunikation regelt und
das eine internationale Harmonisierung herbeifuehren soll.  Es
trat  am 8. Januar 2005 in Kraft. Auch die Bundesrepublik  hat
das Abkommen unterzeichnet.

Quelle: USKA


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!
 


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