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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 330-2009
18. Oktober 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
Heute dreht sich bei uns alles um demnaechst anstehende Veraenderungen bei
den rechtlichen Rahmenbedingungen fuer den Amateurfunkdienst in Deutschland.
BMWI ERWAEGT EINE DRITTE AMATEURFUNKKLASSE
(rps) Nachdem die deutschen Amateurfunkvereine sich in demokratischer
Abstimmung fuer die Einfuehrung einer so genannten "Entry-Level-Licence"
nach europaeischem Vorbild auch bei uns ausgesprochen haben, hat diese Woche
das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie – kurz BMWi – der AGZ
e.V. zusagt, die Moeglichkeit der Einfuehrung einer dritten Zeugnisklasse
gemaess den Vorgaben des ECC-Reports 89 der CEPT ernsthaft zu pruefen. Wir
haben fuer Sie in Bonn und Berlin recherchiert.
Mehrheit ist Mehrheit – das gilt nicht nur im Bundestag, sondern auch bei
der Entry-Level-Licence. Eine "ueberwaeltigende Mehrheit" ist es wohl nicht,
die die Vertreter des Staates noch Ende Juni am Bodensee sehen wollten, eine
Mehrheit ist es aber wohl ohne jeden Zweifel, und die reicht nun offenbar
aus. Schnell umgesetzt werden kann eine dritte Klasse allerdings nicht.
Bevor sie in einer geaenderten Amateurfunkverordnung fruehestens in einem
Jahr Wirklichkeit werden kann, ist erst noch ein echter Spagat zu voll-
bringen: Nicht nur die AGZ betrachtet einerseits das Recht auf Selbstbau und
die damit verbundene Befreiung von wesentlichen Bestimmungen des FTEG und
des EMVG fuer unverzichtbar. Andererseits soll sich aber – nach heftiger
Kritik an der vor einigen Jahren im Niveau angehobenen Pruefung fuer
Klasse E – die neue Klasse in ihrem Schwierigkeitsgrad von den anderen
beiden hinreichend nach unten abheben. Das wird schwierig.
Ein weiterer Punkt, der vorher geklaert werden muss, ist die Kostenfrage.
Was bedeutet eine dreistufige Pruefungsstruktur mit Upgradefaehigkeit fuer
den Verwaltungs- und Zeitaufwand, den die Bundesnetzagentur damit haben
wird? Pruefungen mit dem Ziel der Kostenreduktion durch Vereine durchfuehren
zu lassen, das geht bekanntlich ohne die nicht gewuenschte Aenderung des
Amateurfunkgesetzes nicht. Immerhin geht es jetzt verbindlich los – und
auch die Amateurfunkvereine sind nun gefordert, ihren Detailinput zu
liefern. Die AGZ hat bereits im Februar dieses Jahres ihre Eckpunkte
definiert. Das Statement finden Sie bei uns im Internet. Hier noch einmal
unsere wesentlichen Forderungen fuer eine neue Einsteigerklasse:
- Das Recht auf Modifizierung und Selbstbau von Geraeten muss bestehen
bleiben;
- keine Praktika und Pruefungen bei Vereinen oder Privaten;
- keine Begrenzung auf 10 Watt EIRP, weil es eine Farce ist, statt dessen
25 Watt Output;
- keine Beschneidung des Frequenzraums, das gilt auch fuer Klasse E;
- Niveau der Technikpruefung am oberen Ende der Bandbreite, die ECC-Report
89 zulaesst; und
- Grundsaetze der Personensicherheit muessen auch hier Teil der Pruefung
sein.
Wir bleiben dran.
SCHNELLE AENDERUNG DER AMATEURFUNKVERORDNUNG GEPLANT
(rps) Bereits in den ersten Monaten des naechsten Jahres – also weit vor der
Schaffung einer dritten Zeugnisklasse – beabsichtigt das Bundesministerium
fuer Wirtschaft und Technologie, die AFuV zu aendern, teilweise auf Bitten
der Amateurfunkverbaende. Auch hier haben wir fuer Sie recherchiert.
Zunaechst einmal soll die seit Ende Maerz dieses Jahres im erweiterten
Vierzigmeterband eingekehrte Realitaet legalisiert werden. Von 7100 bis
7200 kHz soll der Amateurfunkdienst dann nicht nur im Frequenzbereichszu-
weisungsplan und in der VO-Funk, sondern auch in der AFuV den Primaerstatus
erhalten – mit einer Senderleistung von 750 Watt fuer Zeugnisklasse A.
Kurzfristig bereits soll die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Pressemit-
teilung angewiesen werden, dies auch schon vor dem Inkrafttreten der
Verordnungsaenderung zu tolerieren. Sie erinnern sich: Im Maerz musste der
Rundfunk diese 100 kHz verlassen und allein dem Amateurfunkdienst
uebergeben.
Das Reizthema "50 MHz" ist noch immer auf dem Tisch. Mitte 2008 hatte die
AGZ das BMWi gebeten, dort kuenftig nicht etwa mehr Senderleistung oder
einen groesseren Frequenzraum zur Verfuegung zu stellen, sondern lediglich
die absolut nicht mehr in die Zeit passende Beschraenkung auf die Sendearten
SSB und Morsetelegrafie aufzuheben und statt dessen – wie ueberall anders
auch – eine reine Bandbreitenregelung einzufuehren. Deutsche Funkamateure
moechten endlich – wie der Rest der Welt – moderne und effiziente digitale
Modi wie WSPR, WSJT, PSK31 und andere legal nutzen duerfen. Das Ministerium
sagte der AGZ daraufhin eine Pruefung der tatsaechlichen Frequenznutzung
durch Primaer- und Sekundaernutzer im 50-MHz-Band zu. Die Bundesnetzagentur
hatte zu diesem Zweck den Auftrag, den Bereich ein Jahr lang zu beobachten.
Diese Zeit ist nun um – und wir sind gespannt, was sich hier in einer
geaenderten Amateurfunkverordnung umsetzen laesst.
Krach gab es immer wieder bei Clubstationen, wenn deren Rufzeicheninhaber
ausgewechselt werden sollten. Die heutige AFuV enthaelt eine Bestimmung,
wonach der Leiter einer Amateurfunkvereinigung die Befuerwortung fuer einen
solchen Funkamateur zurueckziehen kann, der daraufhin das Clubcall der
Bundesnetzagentur zurueck geben muss. Da das uebergeordnete Amateurfunk-
gesetz aber ausschliesslich rein personenbezogene Zuteilungen kennt, duerfte
diese Passage in der Amateurfunkverordnung wohl rechtwidrig und damit
nichtig sein. Sie wird deshalb ersatzlos entfernt. In Zukunft kann nur der
Inhaber selbst auf ein solches Rufzeichen verzichten, wie bei jedem anderen
Rufzeichentyp auch. Um mehr fuer den Nachwuchs im Amateurfunk zu tun, hat
das BMWi vorgeschlagen, kuenftig auch mit einem Clubstationsrufzeichen
Ausbildungsfunkbetrieb zu erlauben – vielleicht mit einem zur Kennzeichnung
angehaengten Zusatz. Wir finden, das ist eine gute Idee, da hier Geld fuer
die Zuteilung eines DN-Rufzeichens gespart werden kann.
Apropos Geld: Nach mehreren deutlichen Inputs der Amateurfunkvereine steht
nun die gesamte Kosten- und Gebuehrenstruktur in Anlage 2 der Amateurfunk-
verordnung auf dem Pruefstand. Wir in der AGZ fordern nach wie vor eine
deutliche Reduktion – und zwar vor dem gesellschaftlichen Hintergrund, dass
die Funkamateure ihr Know-how, ihre Anlagen und ihre Zeit in den Dienst der
Allgemeinheit stellen. Dieser Anteil ist gerechter als bislang zu berueck-
sichtigen. Tatsaechlich kostendeckend waren diese Betraege zu keinem
Zeitpunkt. Jede Festsetzung ist also von gewisser Willkuer; deshalb also
runter damit! Die USA, wo Pruefung plus Rufzeichen nur wenige Dollar kosten,
sollten hier Vorbild sein.
Einige Gebuehrentatbestaende von heute sind mit dem tatsaechlichen Verwal-
tungsaufwand, den die Bundesnetzagentur hat, nicht im Einklang – und damit
angreifbar. Man denke etwa an den neuen Verantwortlichen einer bereits lange
bestehenden Relaisfunkstelle. Obwohl hier nicht der geringste Aufwand fuer
eine neue Koordinierung der Frequenzen anfaellt, muss er dasselbe bezahlen,
als wenn er ein vollkommen neues Relais an einem anderen Standort beantragt
– naemlich 200 Euro, und das nur fuer die Ausstellung einer neuen Urkunde,
die sich von der alten lediglich bei seinem Namen unterscheidet. Es gibt
noch ein paar mehr Ungereimtheiten, die nun allesamt im Rahmen einer anbe-
raumten detaillierten Kostenrechnung seitens der Bundesnetzagentur auf den
Pruefstand gestellt werden.
Es gibt natuerlich noch andere Wuensche, und zwar von beiden Seiten: "Die
Jagd ist auf" – die Mitglieder der AGZ sind aufgerufen, uns ihre Wuensche
und Anregungen fuer die neue Amateurfunkverordnung zu nennen. Schreiben Sie
eine E-Mail an dk0agz@agz-ev.de! Die Amateurfunkverbaende werden naemlich in
den naechsten Wochen vom BMWi in die Erstellung einer Aenderungsverordnung
eingebunden.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-Radio unter
der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren koennen. Wenn Sie
moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ werden und unsere Arbeit so
unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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