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DHH841 > AGZ      18.10.09 11:07l 165 Lines 9024 Bytes #999 (360) @ BAY
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Read: DHH841 GAST
Subj: HamRadio 2day 330-2009
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(c) AGZ e.V. 2001-2009                            DL: HamRadio 2day 330-2009
                                                            18. Oktober 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ
                               

Heute  dreht sich bei uns  alles um demnaechst anstehende Veraenderungen bei 
den rechtlichen Rahmenbedingungen fuer den Amateurfunkdienst in Deutschland.


BMWI ERWAEGT EINE DRITTE AMATEURFUNKKLASSE

(rps)  Nachdem  die  deutschen  Amateurfunkvereine  sich  in  demokratischer 
Abstimmung  fuer die Einfuehrung  einer  so genannten  "Entry-Level-Licence" 
nach europaeischem Vorbild auch bei uns ausgesprochen haben, hat diese Woche
das  Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie – kurz BMWi – der AGZ 
e.V. zusagt,  die Moeglichkeit der  Einfuehrung einer  dritten Zeugnisklasse 
gemaess den Vorgaben des  ECC-Reports 89 der CEPT  ernsthaft zu pruefen. Wir 
haben fuer Sie in Bonn und Berlin recherchiert.

Mehrheit ist Mehrheit  –  das gilt nicht nur im Bundestag,  sondern auch bei
der Entry-Level-Licence. Eine "ueberwaeltigende Mehrheit" ist es wohl nicht, 
die die Vertreter des Staates noch Ende Juni am Bodensee sehen wollten, eine
Mehrheit ist es aber wohl  ohne jeden Zweifel,  und die  reicht nun offenbar 
aus.  Schnell  umgesetzt werden  kann eine  dritte Klasse allerdings  nicht. 
Bevor sie in einer  geaenderten Amateurfunkverordnung  fruehestens  in einem 
Jahr  Wirklichkeit  werden kann,  ist erst noch ein  echter Spagat  zu voll-
bringen: Nicht nur die AGZ betrachtet einerseits das Recht auf Selbstbau und
die damit  verbundene Befreiung  von  wesentlichen Bestimmungen des FTEG und 
des  EMVG  fuer  unverzichtbar.  Andererseits soll sich aber – nach heftiger 
Kritik  an  der  vor  einigen  Jahren im Niveau  angehobenen  Pruefung  fuer 
Klasse E  –  die  neue Klasse  in ihrem  Schwierigkeitsgrad  von den anderen 
beiden hinreichend nach unten abheben. Das wird schwierig.

Ein  weiterer Punkt,  der vorher geklaert werden muss,  ist die Kostenfrage. 
Was bedeutet eine  dreistufige Pruefungsstruktur mit Upgradefaehigkeit  fuer 
den  Verwaltungs- und Zeitaufwand,  den die  Bundesnetzagentur  damit  haben 
wird? Pruefungen mit dem Ziel der Kostenreduktion durch Vereine durchfuehren
zu  lassen,  das geht bekanntlich  ohne die  nicht gewuenschte Aenderung des 
Amateurfunkgesetzes  nicht.  Immerhin  geht  es  jetzt verbindlich los – und 
auch  die  Amateurfunkvereine  sind  nun  gefordert,  ihren  Detailinput  zu 
liefern.   Die  AGZ  hat  bereits  im Februar dieses Jahres  ihre  Eckpunkte 
definiert.  Das  Statement  finden Sie bei uns im Internet. Hier noch einmal 
unsere wesentlichen Forderungen fuer eine neue Einsteigerklasse:

- Das Recht auf Modifizierung und Selbstbau von Geraeten muss bestehen 
  bleiben; 
- keine Praktika und Pruefungen bei Vereinen oder Privaten; 
- keine Begrenzung auf 10 Watt EIRP, weil es eine Farce ist, statt dessen 
  25 Watt Output; 
- keine Beschneidung des Frequenzraums, das gilt auch fuer Klasse E; 
- Niveau der Technikpruefung am oberen Ende der Bandbreite, die ECC-Report 
  89 zulaesst; und 
- Grundsaetze der Personensicherheit muessen auch hier Teil der Pruefung 
  sein. 

Wir bleiben dran.


SCHNELLE AENDERUNG DER AMATEURFUNKVERORDNUNG GEPLANT

(rps) Bereits in den ersten Monaten des naechsten Jahres – also weit vor der
Schaffung einer dritten Zeugnisklasse  –  beabsichtigt das Bundesministerium 
fuer Wirtschaft und Technologie,  die AFuV zu aendern,  teilweise auf Bitten 
der Amateurfunkverbaende. Auch hier haben wir fuer Sie recherchiert.

Zunaechst  einmal  soll die  seit  Ende Maerz dieses Jahres  im  erweiterten 
Vierzigmeterband  eingekehrte Realitaet  legalisiert werden.  Von  7100  bis 
7200 kHz  soll der  Amateurfunkdienst  dann nicht nur im Frequenzbereichszu-
weisungsplan und in der VO-Funk,  sondern auch in der AFuV den Primaerstatus 
erhalten  –  mit  einer  Senderleistung von 750 Watt  fuer  Zeugnisklasse A. 
Kurzfristig  bereits  soll die  Bundesnetzagentur im Rahmen einer Pressemit-
teilung  angewiesen  werden,  dies  auch schon  vor  dem  Inkrafttreten  der 
Verordnungsaenderung zu tolerieren.  Sie erinnern sich:  Im Maerz musste der 
Rundfunk   diese  100 kHz   verlassen   und   allein  dem  Amateurfunkdienst 
uebergeben.

Das Reizthema  "50 MHz"  ist noch immer auf dem Tisch.  Mitte 2008 hatte die 
AGZ das  BMWi  gebeten,  dort kuenftig  nicht etwa  mehr Senderleistung oder 
einen  groesseren Frequenzraum zur Verfuegung zu stellen,  sondern lediglich 
die absolut nicht mehr in die Zeit passende Beschraenkung auf die Sendearten 
SSB  und  Morsetelegrafie aufzuheben und statt dessen –  wie ueberall anders 
auch  –  eine reine Bandbreitenregelung einzufuehren.  Deutsche Funkamateure 
moechten endlich  – wie der Rest der Welt –  moderne und effiziente digitale 
Modi wie WSPR, WSJT, PSK31 und andere legal nutzen duerfen.  Das Ministerium 
sagte der  AGZ  daraufhin eine Pruefung  der  tatsaechlichen Frequenznutzung 
durch Primaer- und Sekundaernutzer im 50-MHz-Band zu.  Die Bundesnetzagentur 
hatte zu diesem Zweck den Auftrag,  den Bereich ein Jahr lang zu beobachten. 
Diese Zeit ist nun um  –  und wir sind gespannt,  was  sich  hier  in  einer 
geaenderten Amateurfunkverordnung umsetzen laesst.

Krach gab es immer wieder bei Clubstationen,  wenn  deren  Rufzeicheninhaber 
ausgewechselt werden sollten.  Die heutige  AFuV  enthaelt eine  Bestimmung, 
wonach der  Leiter einer Amateurfunkvereinigung die Befuerwortung fuer einen 
solchen  Funkamateur  zurueckziehen  kann,  der  daraufhin das  Clubcall der 
Bundesnetzagentur  zurueck geben  muss.  Da  das uebergeordnete Amateurfunk-
gesetz aber ausschliesslich rein personenbezogene Zuteilungen kennt, duerfte
diese  Passage  in der  Amateurfunkverordnung  wohl  rechtwidrig  und  damit 
nichtig sein.  Sie wird deshalb ersatzlos entfernt.  In Zukunft kann nur der 
Inhaber selbst auf ein solches Rufzeichen verzichten,  wie bei jedem anderen
Rufzeichentyp auch.  Um mehr fuer den  Nachwuchs im Amateurfunk zu tun,  hat 
das  BMWi  vorgeschlagen,  kuenftig  auch  mit einem  Clubstationsrufzeichen 
Ausbildungsfunkbetrieb zu erlauben –  vielleicht mit einem zur Kennzeichnung 
angehaengten Zusatz. Wir finden,  das ist eine gute Idee,  da hier Geld fuer 
die Zuteilung eines DN-Rufzeichens gespart werden kann.

Apropos Geld:   Nach mehreren deutlichen Inputs der Amateurfunkvereine steht 
nun die  gesamte  Kosten- und Gebuehrenstruktur in Anlage 2 der Amateurfunk-
verordnung auf dem Pruefstand.  Wir in der  AGZ  fordern  nach wie vor  eine 
deutliche Reduktion  – und zwar vor dem gesellschaftlichen Hintergrund, dass 
die Funkamateure ihr Know-how,  ihre Anlagen und ihre Zeit in den Dienst der 
Allgemeinheit stellen.  Dieser Anteil ist  gerechter als bislang zu berueck-
sichtigen.   Tatsaechlich  kostendeckend  waren  diese  Betraege  zu  keinem 
Zeitpunkt.  Jede  Festsetzung  ist also von  gewisser Willkuer; deshalb also 
runter damit! Die USA, wo Pruefung plus Rufzeichen nur wenige Dollar kosten, 
sollten hier Vorbild sein.

Einige  Gebuehrentatbestaende von heute  sind mit dem tatsaechlichen Verwal-
tungsaufwand, den die Bundesnetzagentur hat, nicht im Einklang  –  und damit
angreifbar. Man denke etwa an den neuen Verantwortlichen einer bereits lange
bestehenden Relaisfunkstelle.  Obwohl hier  nicht der geringste Aufwand fuer 
eine neue Koordinierung der Frequenzen anfaellt,  muss er dasselbe bezahlen, 
als  wenn er ein vollkommen neues Relais an einem anderen Standort beantragt 
– naemlich 200 Euro,  und das  nur fuer die Ausstellung einer neuen Urkunde, 
die sich von der  alten lediglich bei seinem Namen  unterscheidet.  Es  gibt 
noch ein paar mehr Ungereimtheiten,   die nun allesamt im Rahmen einer anbe-
raumten  detaillierten Kostenrechnung  seitens der Bundesnetzagentur auf den 
Pruefstand gestellt werden.

Es gibt  natuerlich  noch andere Wuensche,  und zwar von beiden Seiten: "Die 
Jagd ist auf"  –  die Mitglieder der AGZ sind aufgerufen,  uns ihre Wuensche 
und Anregungen fuer die neue Amateurfunkverordnung zu nennen.  Schreiben Sie 
eine E-Mail an dk0agz@agz-ev.de! Die Amateurfunkverbaende werden naemlich in
den  naechsten Wochen vom  BMWi in die Erstellung einer Aenderungsverordnung 
eingebunden. 

Vy 73,
Ralph, DC5JQ
 
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day,  die Sie in  Packet-Radio unter 
der Rubrik

                                 AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                            www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren koennen. Wenn Sie 
moechten,  koennen Sie auch  Mitglied der AGZ  werden  und  unsere Arbeit so 
unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag finden Sie im Internet:

        http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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