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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 332-2009
15. November 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
NEUE FREQUENZEN IN NORWEGEN
(rps) Rueckwirkend zum 5. November ist den norwegischen
Funkamateuren gleich eine Vielzahl von neuen Moeglichkeiten
eroeffnet worden. Der nutzbare Frequenzraum wurde fuer
deutsche Verhaeltnisse in geradewegs unvorstellbarer Weise
vergroessert. Folgendes ist neu:
- Auf der Mittelwelle wurde der Bereich von 493 bis 510 kHz
mit 100 Watt Output zugewiesen.
- Auf Kurzwelle im Sechzigmeterband ist nun der gesamte
Bereich von 5260 bis 5410 kHz mit 100 Watt PEP lueckenlos
nutzbar, das heisst, es sind jetzt nicht mehr einzelne
Festfrequenzen vorgeschrieben.
- Das Zwoelfmeterband wurde nach unten um das Segment 24740
bis 24890 kHz erweitert, das nun ebenfalls mit 1000 Watt PEP
genutzt werden kann.
- Bei 70 MHz wurden insgesamt fuenf Segmente neu zugewiesen,
die mit 100 Watt genutzt werden duerfen.
Die neuen Frequenzen haben sekundaeren Status und gelten fuer
alle Funkamateure in Norwegen.
Quelle: Norwegisches Gesetzblatt
http://www.lovdata.no/ltavd1/filer/sf-20091105-1340.html
FUNKAMATEUR
(rps) ist George Smith, einer der drei diesjaehrigen
Physiknobelpreistraeger. Er hat das Rufzeichen AA2EJ. Das
meldet der amerikanische Amateurfunkverband ARRL. Smith
bekommt den Preis fuer die Entwicklung des CCD-Sensors, der in
der Optoelektronik, der wissenschaftlichen Messtechnik, der
Fotografie und bei Videokameras inzwischen nicht mehr
wegzudenken ist.
Der amerikanische Physiker und Funkamateur teilt sich die
Preissumme von 10 Millionen Schwedischen Kronen - das ist
etwas weniger als eine Million Euro - mit Charles K. Kao, der
bahnbrechende Entwicklungen in der Lichtleitertechnik gemacht
hat, und mit Williard S. Boyle, der bei der Entwicklung des
CCD-Sensors ebenfalls massgeblich beteiligt war. Die
Preisverleihung findet am 10. Dezember in der schwedischen
Hauptstadt Stockholm statt. Die ARRL hat auf ihrer Webseite
einen ausfuehrlichen englischsprachigen Artikel und ein
Interview mit George Smith veroeffentlicht.
Quelle: ARRL und USKA
http://www.arrl.org/news/stories/2009/11/03/11182/?nc=1
MITTELWELLE: KANADA IST DABEI
(rps) Die kanadische Regulierungsbehoerde "Industry Canada"
hat den Frequenzbereich 504 bis 509 kHz nun zum ersten Mal an
den Amateurfunkdienst vergeben. Im Vorgriff auf die
Weltfunkkonferenz der ITU im Jahre 2012, wo genau dieses Thema
auf der Tagesordnung steht, duerfen fuers Erste zwei
Funkamateure diese Frequenzen nutzen: Jack Leahy, VE1ZZ, bekam
zu diesem Zweck das Sonderrufzeichen VX9PSO zugeteilt,
waehrend Joe Craig, VO1NA, unter VX9MRC zu hoeren ist. Beide
Stationen sind bereits aktiv; beobachten Sie vor allem 504,6
und 507,77 kHz.
ANMERKUNG DER REDAKTION
(rps) Gerade die untere Mittelwelle eignet sich in besonderer
Weise fuer digitale Verfahren bei geringen effektiven
Strahlungsleistungen. Der Grund dafuer ist ihre stabile und
vor allem weit reichende Bodenwellenausbreitung. In der
letzten Ausgabe berichteten wir ausfuehrlich ueber das von
Physiknobelpreistraeger Joe Taylor, K1JT, entwickelte WSPR-
Protokoll. Dazu nun ein Praxistipp: Stellen Sie abends bitte
einmal die Frequenz 502,4 kHz im oberen Seitenband ein und
geben Sie das Audiosignal auf die Soundkarte Ihres PCs. Wenn
Sie nun WSPR starten und ein paar Stunden laufen lassen, dann
koennen Sie etliche britische Amateurfunkstationen
mitschreiben, die mit hoechstens 0,2 Watt EIRP senden - und
das ueber einige hundert Kilometer Distanz.
ZUM SCHLUSS DER KOMMENTAR: UEBER DEN TELLERRAND GESCHAUT
(rps) Wellen schlaegt in der geneigten Amateurfunk-Community
momentan die Erhoehung des Mitgliedsbeitrags bei Deutschlands
groesstem Amateurfunkverein. Dabei uebersehen diejenigen
Spezialisten, die bei Aenderungen eines Vertrags ein
Sonderkuendigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen fuer sich
reklamieren, dass es sich bei einer Vereinsmitgliedschaft
ueberhaupt nicht um einen Vertrag handelt: Es gilt nicht
Vertragsrecht, sondern Vereinsrecht. Sinn und Zweck von
Vereinen ist hier, gemeinsam Dinge anzugehen, zu denen man
alleine nicht im Stande waere. Dass eine Gemeinschaft Auslagen
und Kosten hat, die auch alle gemeinsam zu begleichen haben,
das duerfte klar sein. Und genau dazu dient der
Mitgliedsbeitrag, fuer den streng betrachtet noch nicht einmal
eine Gegenleistung erbracht werden muss. Gemeinnuetzige
Vereine duerfen ihre Gelder sowieso nur fuer die in der
Satzung niedergelegten Ziele verwenden. Diesen offenkundigen
Weg geht auch die einschlaegige Rechtsprechung: Eine moderate
Beitragserhoehung, die ueber den Inflationsausgleich nicht
deutlich hinaus geht, eroeffnet bei Vereinen eben kein
Sonderkuendigungsrecht.
Diejenigen, die nun dennoch ein Sonderkuendigungsrecht ihres
vermeintlichen Vertrages behaupten, verwechseln offenbar einen
Verein mit einem Supermarkt oder mit einem
Zeitschriftenverlag: Ersterer beruht auf Gemeinschaft und
Gegenseitigkeit, und die anderen beiden verkaufen lediglich
irgendeine Leistung oder Ware gegen Geld - ohne den Anspruch,
sich selber einbringen oder andere unterstuetzen zu muessen.
Tief blicken laesst dieser Vorgang auf jeden Fall.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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AGZ
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www.agz-ev.de
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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