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DHH841 > AGZ 13.12.09 13:15l 189 Lines 7885 Bytes #999 (360) @ BAY
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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 334-2009
13. Dezember 2009
Redakteur:
Ralph, DC5JQ
Autoren:
Joerg, DG1JC (jd)
Ralph, DC5JQ (rps)
LIECHTENSTEIN STIMMT GEGEN GRENZWERT-VERSCHAERFUNG
(rps) Mit der deutlichen Mehrheit von 57 Prozent haben am
vergangenen Wochenende die Wahlbuerger des Fuerstentums
Liechtenstein eine ab dem Jahr 2013 geplante Herabsetzung der
Grenzwerte fuer elektromagnetische Felder auf 0,6 Volt pro
Meterabgelehnt. Damit ist eine Initiative gescheitert, die das
Parlament des Landes gestartet hatte. Der Landtag, der dies im
Mai letzten Jahres so beschlossen hatte, wollte mit der Aktion
europaweit ein Zeichen setzen, Umweltproblematiken und
speziell Elektrosmog ernster zu nehmen. Mobilfunkanbieter und
andere Wirtschaftsvertreter dagegen hatten argumentiert,
gerade in einem gebirgigen Land wie Liechtenstein koenne
kuenftig keine ausreichende Versorgung mehr gewaehrleistet
werden, sollte der neue Wert tatsaechlich in Kraft treten. Man
befuerchtete zudem negative Auswirkungen auf die Wirtschaft
des Landes insgesamt und startete ein Volksbegehren gegen den
Landtagsbeschluss. Das ueberzeugte und war schliesslich
mehrheitsfaehig.
Zur Verdeutlichung: Wuerde man in Deutschland anstatt einem
Grenzwert von 27,5 Volt pro Meter den Wert von 0,6 Volt pro
Meter ansetzen, dann duerfte eine Amateurfunkstelle, die bis
dahin 750 Watt Output legal machen konnte, nur noch eine
Senderleistung von ganzen 0,36 Watt produzieren. Der
Amateurfunkdienst waere nach einer solchen Entscheidung
schlicht tot.
Quelle: Forschungsgemeinschaft Funk und
Liechtensteiner Vaterland
http://www.vaterland.li/page/dossier/mobilfunk/index.cfm
http://www.abstimmungen.li/?tid=results&mp=1&mpopen=0
SONDERSTATION ZUM KLIMAGIPFEL
(rps) Unter dem Rufzeichen 5P15COP arbeitet noch bis zum 18.
Dezember eine daenische Sonderstation aus Anlass des
Weltklimagipfels in Kopenhagen. Betreiber sind Funkamateure
des Amateurfunkclubs in Ballerup, das liegt etwa 20 Kilometer
westlich der Hauptstadt.
http://www.5p15cop.dk/
http://en.cop15.dk/
NIEDERLANDE ERHALTEN MITTELWELLE
(rps) Vom 1. Januar 2010 an koennen niederlaendische
Funkamateure der hoechsten Zeugnisklasse eine
Experimentalgenehmigung zur Nutzung des Frequenzsegments 501
bis 504 Kilohertz auf der Mittelwelle erhalten. Erlaubt sein
werden eine Strahlungsleistung von 5 Watt EIRP und eine
Bandbreite von 100 Hertz.
Quelle: RSGB
BELGIEN ERHAELT 70 MEGAHERTZ
(rps) Auch die suedlichen Nachbarn der Niederlande bekommen
etwas zu Weihnachten: Alle belgischen Funkamateure der
hoechsten Genehmigungsklasse duerfen ab sofort die Frequenz
69,95 MHz mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und
einer maximalen Bandbreite von 10 kHz nutzen.
Mittelwellenfrequenzen bei 500 kHz haben die OM und YLs in
Belgien bereits seit laengerer Zeit.
AMATEURFUNKDIENST EIN EXPERIMENTALFUNKDIENST?
(jd) So jedenfalls haben wir es alle gelernt. Und genau das
dachte sich auch ein Funkamateur aus Siegburg, der sich schon
seit geraumer Zeit mit der Betriebsart DV - das steht fuer
"Digital Voice" - beschaeftigt. Er hat kuerzlich als
Pionierleistung die erste Trans-Atlantik-Verbindung auf der
Kurzwelle im Zwanzigmeterband in dieser Betriebsart zustande
gebracht. Der OM konnte dabei ein QSO in einer in diesen
Frequenzbereichen bisher nicht da gewesenen Audioqualitaet
fuehren und benoetigte systembedingt natuerlich etwas weniger
als 6,25 kHz an Bandbreite.
Damit andere Funkamateure inspiriert werden, ebenfalls mit
dieser Betriebsart auf Kurzwelle zu experimentieren, wollte
der OM seine Erfahrungen natuerlich weitergeben. Also schrieb
er einen Beitrag und schickte ihn an eine bekannte deutsche
Fachzeitschrift fuer den Amateurfunk mit der Bitte um
Veroeffentlichung.
Die Antwort des Chefredakteurs war nahezu grotesk. Man warf
dem OM unter anderem vor, andere Funkamateure zu strafbaren
Handlungen anzustiften und sie hiermit zu kriminalisieren.
Diese Aussage bezog sich bezeichnenderweise auf die genutzte
Bandbreite der Betriebsart DV. Der Chefredakteur lehnte die
Veroeffentlichung des klar experiment- und technikbezogenen
Artikels ab. Interessant und vor allem amuesant ist bei dieser
Angelegenheit, dass die besagte Fachzeitschrift einen Adapter
vertreibt, der den Betrieb von DV ueber ein 9k6-faehiges
Funkgeraet auf allen Baendern - also auch auf der Kurzwelle -
erst moeglich macht.
KOMMENTAR
(rps) Eine Bandbreite von 6,25 kHz zu belegen, wenn lediglich
- wie bei dem hier genutzten 14-MHz-Band - 2,7 kHz erlaubt
sind, stellt natuerlich keine strafbare Handlung dar; es ist
noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, sondern lediglich
ein einfacher Verstoss gegen eine Verwaltungsvorschrift und
ist auf derselben Ebene angesiedelt wie etwa das Rufzeichen
nicht mindestens alle zehn Minuten zu nennen. Ich meine, das
wissenschaftliche Experiment muss hier eindeutig Vorrang
haben. Dem Entwickeln neuer Technologien und dem Testen neuer
Verfahren duerfen Verwaltungsvorschriften nicht
entgegenstehen. Anders herum ist es richtig: Vorschriften und
Regeln muessen Experiment und Innovation moeglich machen und
unterstuetzen. So verlangt es das Gesetz.
Es kann nicht angehen, dass Funkamateure, die sich an
zukunftsorientierten Experimenten beteiligen wollen, vorher
bei der Bundesnetzagentur eventuell kostenpflichtige
Sondergenehmigungen einholen muessen. Damit naemlich wuerde
der eigentliche Sinn des Amateurfunkdienstes und seine
ureigenste Aufgabe - naemlich Neues zu entwickeln - mehr als
pervertiert. Und ein Standortnachteil fuer Deutschland waere
es obendrein: Anderswo braucht man so etwas nun wirklich
nicht.
Dieser Vorgang ist ein guter Anlass, Paragraf 16 Absatz 2 der
Amateurfunkverordnung in Frage zu stellen. Die dort genannten
"besonderen experimentellen und technisch-wissenschaftlichen
Studien" gibt es naemlich tatsaechlich gar nicht: Der
Amateurfunk dient insgesamt und nicht differenzierbar diesen
Studien. Wer will unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten
entscheiden, was "besonders" ist und was normal? In der
Wissenschaft etabliert man zu solchen Zwecken international
besetzte Evaluierungskommissionen. Und hier will eine
Verwaltungsbehoerde am Schreibtisch entscheiden? Zweifel sind
mehr als angebracht - auch hinsichtlich der rechtlichen
Bestimmtheit des Begriffs "besondere Studien".
Zurueck zum eigentlichen Vorfall: Die besagte Zeitschrift
haette durchaus die Moeglichkeit gehabt, den eingereichten
Artikel in dieser Sicht und mit der Betonung auf Innovation zu
veroeffentlichen. Mein Kommentar: einfach nur schade.
Mit den besten Wuenschen fuer den Dritten Advent und vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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