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DHH841 > AGZ      13.12.09 13:15l 189 Lines 7885 Bytes #999 (360) @ BAY
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Read: DHH841 GAST
Subj: HamRadio 2day 334-2009
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 334-2009
                                             13. Dezember 2009

                          Redakteur:
                         Ralph, DC5JQ

                           Autoren:
                       Joerg, DG1JC (jd)
                      Ralph, DC5JQ (rps)
                               

LIECHTENSTEIN STIMMT GEGEN GRENZWERT-VERSCHAERFUNG

(rps)  Mit  der  deutlichen Mehrheit von 57 Prozent  haben  am
vergangenen   Wochenende  die  Wahlbuerger  des   Fuerstentums
Liechtenstein eine ab dem Jahr 2013 geplante Herabsetzung  der
Grenzwerte  fuer elektromagnetische Felder auf  0,6  Volt  pro
Meterabgelehnt. Damit ist eine Initiative gescheitert, die das
Parlament des Landes gestartet hatte. Der Landtag, der dies im
Mai letzten Jahres so beschlossen hatte, wollte mit der Aktion
europaweit   ein   Zeichen  setzen,  Umweltproblematiken   und
speziell Elektrosmog ernster zu nehmen. Mobilfunkanbieter  und
andere   Wirtschaftsvertreter  dagegen  hatten   argumentiert,
gerade  in  einem  gebirgigen Land  wie  Liechtenstein  koenne
kuenftig  keine  ausreichende Versorgung  mehr  gewaehrleistet
werden, sollte der neue Wert tatsaechlich in Kraft treten. Man
befuerchtete  zudem negative Auswirkungen auf  die  Wirtschaft
des  Landes insgesamt und startete ein Volksbegehren gegen den
Landtagsbeschluss.  Das  ueberzeugte  und   war   schliesslich
mehrheitsfaehig.

Zur  Verdeutlichung: Wuerde man in Deutschland  anstatt  einem
Grenzwert  von 27,5 Volt pro Meter den Wert von 0,6  Volt  pro
Meter  ansetzen, dann duerfte eine Amateurfunkstelle, die  bis
dahin  750  Watt  Output legal machen konnte,  nur  noch  eine
Senderleistung   von   ganzen  0,36  Watt   produzieren.   Der
Amateurfunkdienst   waere  nach  einer  solchen   Entscheidung
schlicht tot.

Quelle: Forschungsgemeinschaft Funk und
Liechtensteiner Vaterland

http://www.vaterland.li/page/dossier/mobilfunk/index.cfm
http://www.abstimmungen.li/?tid=results&mp=1&mpopen=0


SONDERSTATION ZUM KLIMAGIPFEL

(rps)  Unter dem Rufzeichen 5P15COP arbeitet noch bis zum  18.
Dezember   eine   daenische  Sonderstation  aus   Anlass   des
Weltklimagipfels  in Kopenhagen. Betreiber  sind  Funkamateure
des  Amateurfunkclubs in Ballerup, das liegt etwa 20 Kilometer
westlich der Hauptstadt.

http://www.5p15cop.dk/
http://en.cop15.dk/


NIEDERLANDE ERHALTEN MITTELWELLE

(rps)   Vom   1.   Januar  2010  an  koennen  niederlaendische
Funkamateure     der     hoechsten     Zeugnisklasse      eine
Experimentalgenehmigung zur Nutzung des  Frequenzsegments  501
bis  504 Kilohertz auf der Mittelwelle erhalten. Erlaubt  sein
werden  eine  Strahlungsleistung von  5  Watt  EIRP  und  eine
Bandbreite von 100 Hertz.

Quelle: RSGB


BELGIEN ERHAELT 70 MEGAHERTZ

(rps)  Auch  die suedlichen Nachbarn der Niederlande  bekommen
etwas   zu  Weihnachten:  Alle  belgischen  Funkamateure   der
hoechsten  Genehmigungsklasse duerfen ab sofort  die  Frequenz
69,95  MHz mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt  EIRP  und
einer    maximalen    Bandbreite   von    10    kHz    nutzen.
Mittelwellenfrequenzen bei 500 kHz haben die  OM  und  YLs  in
Belgien bereits seit laengerer Zeit.


AMATEURFUNKDIENST EIN EXPERIMENTALFUNKDIENST?

(jd)  So  jedenfalls haben wir es alle gelernt. Und genau  das
dachte sich auch ein Funkamateur aus Siegburg, der sich  schon
seit  geraumer  Zeit mit der Betriebsart DV - das  steht  fuer
"Digital   Voice"  -  beschaeftigt.  Er  hat   kuerzlich   als
Pionierleistung  die erste Trans-Atlantik-Verbindung  auf  der
Kurzwelle  im Zwanzigmeterband in dieser Betriebsart  zustande
gebracht.  Der  OM  konnte dabei ein QSO in  einer  in  diesen
Frequenzbereichen  bisher  nicht da  gewesenen  Audioqualitaet
fuehren  und benoetigte systembedingt natuerlich etwas weniger
als 6,25 kHz an Bandbreite.

Damit  andere  Funkamateure inspiriert werden,  ebenfalls  mit
dieser  Betriebsart  auf Kurzwelle zu experimentieren,  wollte
der  OM seine Erfahrungen natuerlich weitergeben. Also schrieb
er  einen  Beitrag und schickte ihn an eine bekannte  deutsche
Fachzeitschrift  fuer  den  Amateurfunk  mit  der   Bitte   um
Veroeffentlichung.

Die  Antwort des Chefredakteurs war nahezu grotesk.  Man  warf
dem  OM  unter anderem vor, andere Funkamateure zu  strafbaren
Handlungen  anzustiften  und sie hiermit  zu  kriminalisieren.
Diese  Aussage bezog sich bezeichnenderweise auf die  genutzte
Bandbreite  der Betriebsart DV. Der Chefredakteur  lehnte  die
Veroeffentlichung  des klar experiment-  und  technikbezogenen
Artikels ab. Interessant und vor allem amuesant ist bei dieser
Angelegenheit, dass die besagte Fachzeitschrift einen  Adapter
vertreibt,  der  den  Betrieb von DV  ueber  ein  9k6-faehiges
Funkgeraet auf allen Baendern - also auch auf der Kurzwelle  -
erst moeglich macht.


KOMMENTAR

(rps)  Eine Bandbreite von 6,25 kHz zu belegen, wenn lediglich
-  wie  bei  dem hier genutzten 14-MHz-Band - 2,7 kHz  erlaubt
sind,  stellt natuerlich keine strafbare Handlung dar; es  ist
noch  nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, sondern  lediglich
ein  einfacher  Verstoss gegen eine Verwaltungsvorschrift  und
ist  auf  derselben Ebene angesiedelt wie etwa das  Rufzeichen
nicht  mindestens alle zehn Minuten zu nennen. Ich meine,  das
wissenschaftliche  Experiment  muss  hier  eindeutig   Vorrang
haben. Dem Entwickeln neuer Technologien und dem Testen  neuer
Verfahren      duerfen      Verwaltungsvorschriften      nicht
entgegenstehen. Anders herum ist es richtig: Vorschriften  und
Regeln  muessen Experiment und Innovation moeglich machen  und
unterstuetzen. So verlangt es das Gesetz.

Es   kann  nicht  angehen,  dass  Funkamateure,  die  sich  an
zukunftsorientierten  Experimenten beteiligen  wollen,  vorher
bei    der    Bundesnetzagentur   eventuell   kostenpflichtige
Sondergenehmigungen  einholen muessen. Damit  naemlich  wuerde
der   eigentliche  Sinn  des  Amateurfunkdienstes  und   seine
ureigenste Aufgabe - naemlich Neues zu entwickeln -  mehr  als
pervertiert.  Und ein Standortnachteil fuer Deutschland  waere
es  obendrein:  Anderswo braucht man  so  etwas  nun  wirklich
nicht.

Dieser Vorgang ist ein guter Anlass, Paragraf 16 Absatz 2  der
Amateurfunkverordnung in Frage zu stellen. Die dort  genannten
"besonderen  experimentellen  und technisch-wissenschaftlichen
Studien"   gibt  es  naemlich  tatsaechlich  gar  nicht:   Der
Amateurfunk  dient insgesamt und nicht differenzierbar  diesen
Studien.  Wer  will  unter wissenschaftlichen  Gesichtspunkten
entscheiden,  was  "besonders" ist  und  was  normal?  In  der
Wissenschaft  etabliert man zu solchen  Zwecken  international
besetzte   Evaluierungskommissionen.  Und   hier   will   eine
Verwaltungsbehoerde am Schreibtisch entscheiden? Zweifel  sind
mehr  als  angebracht  -  auch  hinsichtlich  der  rechtlichen
Bestimmtheit des Begriffs "besondere Studien".

Zurueck  zum  eigentlichen Vorfall:  Die  besagte  Zeitschrift
haette  durchaus  die Moeglichkeit gehabt,  den  eingereichten
Artikel in dieser Sicht und mit der Betonung auf Innovation zu
veroeffentlichen. Mein Kommentar: einfach nur schade.


Mit den besten Wuenschen fuer den Dritten Advent und vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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