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(c) AGZ e.V. 2001-2010              DL: HamRadio 2day 338-2010
                                              14. Februar 2010

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


Alaaf  und  Helau an unsere Zuhoerer und Leser! Wir bitten  um
Verzeihung  fuer  die  gar  nicht  karnevalistischen   Inhalte
unserer  heutigen Ausgabe - es geht leider nicht anders:  eben
ein Informationsnotstand, der nicht warten kann.


BEMFV: NEUES ANZEIGEVERFAHREN GEPLANT

(rps)  Eigentlich war es eine Arbeitssitzung; eigentlich macht
es   keinen  Sinn,  in  diesem  fruehen  Stadium  darueber  zu
berichten,  weil vieles noch unklar ist. Nachdem  diese  Woche
andere Amateurfunkvereine die Sache oeffentlich gemacht  haben
- hier nun unser Bericht.

Die  Bundesnetzagentur hat erneut Herrn Prof. Werner  Wiesbeck
vom  Karlsruher Institut fuer Technologie - kurz KIT - mit der
Erstellung  eines  Gutachtens  beauftragt,  dessen  Ziel   die
"modulare Einbindung von ortsfesten Amateurfunkstellen in  das
Standortverfahren"  ist. Das KIT ist der am  1.  Oktober  2009
erfolgte Zusammenschluss der ehemaligen Universitaet Karlsruhe
und   des   Forschungszentrums  Karlsruhe.   Mit   rund   8000
Mitarbeitern  und  einem Jahresbudget von etwa  700  Millionen
Euro  entstand  damit eine der weltweit groessten  Forschungs-
und Lehreinrichtungen.

Am  5.  Februar wurden erste Ergebnisse und Ueberlegungen  zur
weiteren  Entwicklung  den Vertretern der Amateurfunkverbaende
vorgetragen - auch die AGZ war fuer Sie beim KIT in  Karlsruhe
mit  dabei.  Die  Mitarbeiter  der  Bundesnetzagentur  nannten
zunaechst   einmal   aus  ihrer  Sicht   die   Nachteile   des
gegenwaertigen  Anzeigeverfahrens,  wie  es   in   der   BEMFV
niedergelegt ist:

-   Eine   einheitliche   und   verbindliche   Bewertung   der
    abgegebenen  Selbsterklaerung durch die  Bundesnetzagentur
    ist  zurzeit nicht moeglich. In Folge kann die  Einhaltung
    der   Grenzwerte   lediglich   unterstellt,   aber   nicht
    bestaetigt werden.
       
-   Die Bewertung der gegenseitigen Beeinflussung von mehreren
    benachbarten Funkanlagen mit unterschiedlichen  Betreibern
    ist   derzeit   nur  mit  hohem  Aufwand   moeglich.   Die
    Unterschiede    zum    Standortverfahren    bei     Nicht-
    Amateurfunksendern sind zu gross.
    
-   Und:  Der  Verwaltungs- und Ueberwachungsaufwand  ist  der
    Behoerde fuer einen rein privat betriebenen Funkdienst  zu
    hoch - will sagen zu teuer. Man will kuenftig nur noch bei
    Nachbarschaftsstreitigkeiten in Sachen "Strahlung"  taetig
    werden   und   ansonsten  auf  das  neue   standardisierte
    Verfahren verweisen.

Daraus leiten sich nun die Ziele des neuen Gutachtens ab:

-   Die    Einhaltung   des   Schutzes   von    Personen    in
    elektromagnetischen  Feldern soll  kuenftig  transparenter
    und nachvollziehbarer sein als bisher.
    
-   Ein  einheitliches Bewertungsverfahren soll in  moeglichst
    enger   Anlehnung  an  das  Standortverfahren  bei  Nicht-
    Amateurfunkstellen realisiert werden.
    
-   Die    Dokumentation   der   technischen   Parameter   der
    Amateurfunk-  und Antennenanlage soll standardisiert  bzw.
    kategorisiert erfolgen.
    
-   Und:  Die  Berechnung und Darstellung der  Einhaltung  der
    Sicherheitsabstaende  soll  in  einer  einheitlichen   und
    anerkannten Art und Weise durchgefuehrt werden.

Wie  sollen  diese  Ziele nun konkret umgesetzt  werden?  Dazu
plant  die  Bundesnetzagentur,  auf  einem  ihrer  Server   im
Internet  eine  Bibliothek mit moeglichst vielen Antennentypen
und  kommerziell  verfuegbaren Ausfuehrungen anzubieten.  Auch
soll  dort  ein  validierter NEC2-Kernel zur Nahfeldberechnung
angeboten  und eingesetzt werden. Um darauf zuzugreifen,  muss
der  Funkamateur auf seinem Rechner eine in Java  geschriebene
und  damit  plattformunabhaengige Software  installieren.  Sie
wird    zurzeit   am   KIT   entwickelt   und   stellt    eine
Benutzeroberflaeche zur Verfuegung, die eine einheitliche  und
verbindliche      Berechnung     der      Sicherheitsabstaende
gewaehrleisten   soll.   Hier   ist   noch   viel   zu    tun;
Bundesnetzagentur  und KIT hoffen deshalb  auf  die  intensive
Mitarbeit der Amateurfunkverbaende.

Die     fertige     Berechnung    der     Sicherheitsabstaende
einschliesslich  der  technischen Daten der  Amateurfunkstelle
soll  dann im XML-Format auf den Behoerdenserver hoch  geladen
werden.  Anschliessend  werden  diese  Informationen  in  eine
Datenbank  integriert.  Die  Einsendung  in  Schriftform  soll
dadurch  langfristig deutlich reduziert werden. Hier  sei  das
Ziel,  so  die Netzagentur, Immissionen von Amateurfunkstellen
mit  denen  eventuell vorhandener anderer Funkstellen  in  der
Nachbarschaft  zu ueberlagern und somit fuer  den  Funkamateur
nicht  erkennbare  Grenzwertueberschreitungen  feststellen  zu
koennen.  Auch  koenne der hoch geladene Datensatz  mit  wenig
Aufwand an die Landesumweltbehoerden weitergeleitet werden, so
wie  das  neue Bundesimmissionsschutzgesetz es nun  auch  fuer
private   Sendeanlagen   vorschreibt.   Dazu   benoetige   man
allerdings aus Gruenden des Datenschutzes die Einwilligung des
Funkamateurs.

Die  Vertreter  der  Bundesnetzagentur  stellten  schliesslich
klar,   dass  man  bei  Abstaenden  von  weniger   als   einer
Sechstelwellenlaenge  auch  weiterhin  eine  Nahfeldberechnung
verlangen   wird.   Bereits  abgegebene  Anzeigen   ortsfester
Amateurfunkstellen genoessen Bestandsschutz;  erst  bei  einer
relevanten  Aenderung muesse spaeter nach dem neuen  Verfahren
angezeigt  werden. Messungen der Feldstaerken seien natuerlich
auch weiterhin zulaessig.

Der   Vertreter  der  AGZ  e.V.  machte  noch   waehrend   des
Arbeitstreffens  auf  einige kritische Punkte  aufmerksam.  So
muesse   auf  jeden  Fall  gewaehrleistet  sein,  dass  selbst
entwickelte  und  selbst  gebaute  Antennen,  die  sich  nicht
kategorisieren  lassen,  mit  dem  neuen  Verfahren  berechnet
werden koennen. Ein Rueckgriff auf eine "aehnliche Antenne"  -
wie  in  der  alten Wiesbeck-Studie - sei weder  rechtssicher,
noch  traegt  dieses  Vorgehen dem  Experimentalcharakter  des
Amateurfunkdienstes  Rechnung:  Man  kann  eben  nicht   alles
standardisieren.  Fuer  Funkamateure ohne  Rechner  oder  ohne
Internetanschluss  muesse  nach  wie  vor  ein   schriftliches
Anzeigeverfahren moeglich sein. Schliesslich seien  Massnahmen
zu   ergreifen,   die   einen  Missbrauch  des   netzbasierten
Verfahrens  ausschliessen. So muesse etwa  verhindert  werden,
dass   unter   falscher   Identitaet  namens   eines   anderen
Funkamateurs  angezeigt werde, um diesem  Schaden  zuzufuegen.
Dass  Rechtsnormen - wie etwa die BEMFV - modifiziert  und  an
die     seit    August    2009    geltende    Aenderung    des
Bundesimmissionsschutzgesetzes   angepasst   werden   muessen,
koennte  ein  sehr  wahrscheinliches  Ergebnis  der  aktuellen
Bemuehungen sein, so die AGZ.

Ein wichtiges Thema - nicht nur fuer die AGZ - war am Ende die
Akzeptanz   des   neuen  Verfahrens  durch  die  Funkamateure.
Immerhin sollen Daten, die auf das persoenliche Equipment  und
die  Grundstuecks- und Bebauungssituation vor  Ort  schliessen
lassen,  auf  einen Behoerdenserver hoch geladen werden.  Hier
ist    -    vor   allem   durch   die   Bundesnetzagentur    -
Ueberzeugungsarbeit   zu   leisten,   dass   Einfachheit   und
Rechtssicherheit des angestrebten neuen Verfahrens  eventuelle
Datenschutzbedenken  ueberwiegen. Die AGZ  wird  das  Vorhaben
kritisch-konstruktiv begleiten.


NOCH EIN NEUES RELAIS

(rps)  steht  diesmal in Bergheim bei Koeln. Seit dem  letzten
Wochenende    ist    die   dort   schon    lange    bestehende
Relaisfunkstelle DB0XO um ein D-STAR-Relais erweitert  worden.
Es sendet auf der ehemaligen Packet-Radio-Frequenz 438,350 MHz
mit  der hier ueblichen Shift von -7,6 MHz. Die Technik  wurde
vom Stellvertretenden Vorsitzenden der AGZ e.V., das ist Joerg
Delvos,  DG1JC,  leihweise zur Verfuegung  gestellt,  bis  der
Ortsverband     Bergheim    des    DARC    alle    notwendigen
Hardwarekomponenten   besorgt  hat.   Da   beide   vorhandenen
Siebzigzentimeter-Relais ueber dieselbe Antenne laufen,  waren
auch  Aenderungen beim FM-Relais notwendig. Josef, DL2JQ,  hat
zu  diesem  Zweck  das  vorhandene  Modacom-Relais  gegen  ein
Motorola-Geraet vom Typ Quatar getauscht.

Diese     Aenderungen     haben    zu    einer     erheblichen
Empfindlichkeitssteigerung auch beim FM-Relais auf 439,100 MHz
gesorgt.   Es   arbeitet   momentan  traegergesteuert.   Erste
Reichweitentests  nach dem Umbau waren sehr  vielversprechend.
Gratulation zu diesen beiden neuen Relais!


ZUM SCHLUSS: NACHHILFEUNTERRICHT

(rps) Einige begreifen es wohl nie: Einen Patentschutz -  etwa
fuer  den bei D-STAR verwendeten Codec - gibt es nur fuer  die
gewerbliche  Nutzung.  Solange  die  Verwendung   im   eigenen
Privatbereich und ohne kommerzielle Absichten bleibt, gibt  es
bei  Nachbau  und Modifikation keine Einschraenkungen.  Selbst
der   AMBE-Codec-Chip  duerfte  fuer  die  eigene   Verwendung
nachgebaut oder in Software implementiert werden, wenn es denn
jemand koennte.

Soweit   unsere  aktuellen  Informationen  fuer   heute.   Die
unangenehmen  Meldungen kommen dann in der naechsten  Ausgabe,
nach  Aschermittwoch - etwa zur Abschaltung von DB0RKN und  zu
neuen Vorgaengen beim US-Trustserver im D-STAR-Netz.


Vy 73, Alaaf und Helau,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!

 


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