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(c) AGZ e.V. 2001-2010 DL: HamRadio 2day 338-2010
14. Februar 2010
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
Alaaf und Helau an unsere Zuhoerer und Leser! Wir bitten um
Verzeihung fuer die gar nicht karnevalistischen Inhalte
unserer heutigen Ausgabe - es geht leider nicht anders: eben
ein Informationsnotstand, der nicht warten kann.
BEMFV: NEUES ANZEIGEVERFAHREN GEPLANT
(rps) Eigentlich war es eine Arbeitssitzung; eigentlich macht
es keinen Sinn, in diesem fruehen Stadium darueber zu
berichten, weil vieles noch unklar ist. Nachdem diese Woche
andere Amateurfunkvereine die Sache oeffentlich gemacht haben
- hier nun unser Bericht.
Die Bundesnetzagentur hat erneut Herrn Prof. Werner Wiesbeck
vom Karlsruher Institut fuer Technologie - kurz KIT - mit der
Erstellung eines Gutachtens beauftragt, dessen Ziel die
"modulare Einbindung von ortsfesten Amateurfunkstellen in das
Standortverfahren" ist. Das KIT ist der am 1. Oktober 2009
erfolgte Zusammenschluss der ehemaligen Universitaet Karlsruhe
und des Forschungszentrums Karlsruhe. Mit rund 8000
Mitarbeitern und einem Jahresbudget von etwa 700 Millionen
Euro entstand damit eine der weltweit groessten Forschungs-
und Lehreinrichtungen.
Am 5. Februar wurden erste Ergebnisse und Ueberlegungen zur
weiteren Entwicklung den Vertretern der Amateurfunkverbaende
vorgetragen - auch die AGZ war fuer Sie beim KIT in Karlsruhe
mit dabei. Die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur nannten
zunaechst einmal aus ihrer Sicht die Nachteile des
gegenwaertigen Anzeigeverfahrens, wie es in der BEMFV
niedergelegt ist:
- Eine einheitliche und verbindliche Bewertung der
abgegebenen Selbsterklaerung durch die Bundesnetzagentur
ist zurzeit nicht moeglich. In Folge kann die Einhaltung
der Grenzwerte lediglich unterstellt, aber nicht
bestaetigt werden.
- Die Bewertung der gegenseitigen Beeinflussung von mehreren
benachbarten Funkanlagen mit unterschiedlichen Betreibern
ist derzeit nur mit hohem Aufwand moeglich. Die
Unterschiede zum Standortverfahren bei Nicht-
Amateurfunksendern sind zu gross.
- Und: Der Verwaltungs- und Ueberwachungsaufwand ist der
Behoerde fuer einen rein privat betriebenen Funkdienst zu
hoch - will sagen zu teuer. Man will kuenftig nur noch bei
Nachbarschaftsstreitigkeiten in Sachen "Strahlung" taetig
werden und ansonsten auf das neue standardisierte
Verfahren verweisen.
Daraus leiten sich nun die Ziele des neuen Gutachtens ab:
- Die Einhaltung des Schutzes von Personen in
elektromagnetischen Feldern soll kuenftig transparenter
und nachvollziehbarer sein als bisher.
- Ein einheitliches Bewertungsverfahren soll in moeglichst
enger Anlehnung an das Standortverfahren bei Nicht-
Amateurfunkstellen realisiert werden.
- Die Dokumentation der technischen Parameter der
Amateurfunk- und Antennenanlage soll standardisiert bzw.
kategorisiert erfolgen.
- Und: Die Berechnung und Darstellung der Einhaltung der
Sicherheitsabstaende soll in einer einheitlichen und
anerkannten Art und Weise durchgefuehrt werden.
Wie sollen diese Ziele nun konkret umgesetzt werden? Dazu
plant die Bundesnetzagentur, auf einem ihrer Server im
Internet eine Bibliothek mit moeglichst vielen Antennentypen
und kommerziell verfuegbaren Ausfuehrungen anzubieten. Auch
soll dort ein validierter NEC2-Kernel zur Nahfeldberechnung
angeboten und eingesetzt werden. Um darauf zuzugreifen, muss
der Funkamateur auf seinem Rechner eine in Java geschriebene
und damit plattformunabhaengige Software installieren. Sie
wird zurzeit am KIT entwickelt und stellt eine
Benutzeroberflaeche zur Verfuegung, die eine einheitliche und
verbindliche Berechnung der Sicherheitsabstaende
gewaehrleisten soll. Hier ist noch viel zu tun;
Bundesnetzagentur und KIT hoffen deshalb auf die intensive
Mitarbeit der Amateurfunkverbaende.
Die fertige Berechnung der Sicherheitsabstaende
einschliesslich der technischen Daten der Amateurfunkstelle
soll dann im XML-Format auf den Behoerdenserver hoch geladen
werden. Anschliessend werden diese Informationen in eine
Datenbank integriert. Die Einsendung in Schriftform soll
dadurch langfristig deutlich reduziert werden. Hier sei das
Ziel, so die Netzagentur, Immissionen von Amateurfunkstellen
mit denen eventuell vorhandener anderer Funkstellen in der
Nachbarschaft zu ueberlagern und somit fuer den Funkamateur
nicht erkennbare Grenzwertueberschreitungen feststellen zu
koennen. Auch koenne der hoch geladene Datensatz mit wenig
Aufwand an die Landesumweltbehoerden weitergeleitet werden, so
wie das neue Bundesimmissionsschutzgesetz es nun auch fuer
private Sendeanlagen vorschreibt. Dazu benoetige man
allerdings aus Gruenden des Datenschutzes die Einwilligung des
Funkamateurs.
Die Vertreter der Bundesnetzagentur stellten schliesslich
klar, dass man bei Abstaenden von weniger als einer
Sechstelwellenlaenge auch weiterhin eine Nahfeldberechnung
verlangen wird. Bereits abgegebene Anzeigen ortsfester
Amateurfunkstellen genoessen Bestandsschutz; erst bei einer
relevanten Aenderung muesse spaeter nach dem neuen Verfahren
angezeigt werden. Messungen der Feldstaerken seien natuerlich
auch weiterhin zulaessig.
Der Vertreter der AGZ e.V. machte noch waehrend des
Arbeitstreffens auf einige kritische Punkte aufmerksam. So
muesse auf jeden Fall gewaehrleistet sein, dass selbst
entwickelte und selbst gebaute Antennen, die sich nicht
kategorisieren lassen, mit dem neuen Verfahren berechnet
werden koennen. Ein Rueckgriff auf eine "aehnliche Antenne" -
wie in der alten Wiesbeck-Studie - sei weder rechtssicher,
noch traegt dieses Vorgehen dem Experimentalcharakter des
Amateurfunkdienstes Rechnung: Man kann eben nicht alles
standardisieren. Fuer Funkamateure ohne Rechner oder ohne
Internetanschluss muesse nach wie vor ein schriftliches
Anzeigeverfahren moeglich sein. Schliesslich seien Massnahmen
zu ergreifen, die einen Missbrauch des netzbasierten
Verfahrens ausschliessen. So muesse etwa verhindert werden,
dass unter falscher Identitaet namens eines anderen
Funkamateurs angezeigt werde, um diesem Schaden zuzufuegen.
Dass Rechtsnormen - wie etwa die BEMFV - modifiziert und an
die seit August 2009 geltende Aenderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes angepasst werden muessen,
koennte ein sehr wahrscheinliches Ergebnis der aktuellen
Bemuehungen sein, so die AGZ.
Ein wichtiges Thema - nicht nur fuer die AGZ - war am Ende die
Akzeptanz des neuen Verfahrens durch die Funkamateure.
Immerhin sollen Daten, die auf das persoenliche Equipment und
die Grundstuecks- und Bebauungssituation vor Ort schliessen
lassen, auf einen Behoerdenserver hoch geladen werden. Hier
ist - vor allem durch die Bundesnetzagentur -
Ueberzeugungsarbeit zu leisten, dass Einfachheit und
Rechtssicherheit des angestrebten neuen Verfahrens eventuelle
Datenschutzbedenken ueberwiegen. Die AGZ wird das Vorhaben
kritisch-konstruktiv begleiten.
NOCH EIN NEUES RELAIS
(rps) steht diesmal in Bergheim bei Koeln. Seit dem letzten
Wochenende ist die dort schon lange bestehende
Relaisfunkstelle DB0XO um ein D-STAR-Relais erweitert worden.
Es sendet auf der ehemaligen Packet-Radio-Frequenz 438,350 MHz
mit der hier ueblichen Shift von -7,6 MHz. Die Technik wurde
vom Stellvertretenden Vorsitzenden der AGZ e.V., das ist Joerg
Delvos, DG1JC, leihweise zur Verfuegung gestellt, bis der
Ortsverband Bergheim des DARC alle notwendigen
Hardwarekomponenten besorgt hat. Da beide vorhandenen
Siebzigzentimeter-Relais ueber dieselbe Antenne laufen, waren
auch Aenderungen beim FM-Relais notwendig. Josef, DL2JQ, hat
zu diesem Zweck das vorhandene Modacom-Relais gegen ein
Motorola-Geraet vom Typ Quatar getauscht.
Diese Aenderungen haben zu einer erheblichen
Empfindlichkeitssteigerung auch beim FM-Relais auf 439,100 MHz
gesorgt. Es arbeitet momentan traegergesteuert. Erste
Reichweitentests nach dem Umbau waren sehr vielversprechend.
Gratulation zu diesen beiden neuen Relais!
ZUM SCHLUSS: NACHHILFEUNTERRICHT
(rps) Einige begreifen es wohl nie: Einen Patentschutz - etwa
fuer den bei D-STAR verwendeten Codec - gibt es nur fuer die
gewerbliche Nutzung. Solange die Verwendung im eigenen
Privatbereich und ohne kommerzielle Absichten bleibt, gibt es
bei Nachbau und Modifikation keine Einschraenkungen. Selbst
der AMBE-Codec-Chip duerfte fuer die eigene Verwendung
nachgebaut oder in Software implementiert werden, wenn es denn
jemand koennte.
Soweit unsere aktuellen Informationen fuer heute. Die
unangenehmen Meldungen kommen dann in der naechsten Ausgabe,
nach Aschermittwoch - etwa zur Abschaltung von DB0RKN und zu
neuen Vorgaengen beim US-Trustserver im D-STAR-Netz.
Vy 73, Alaaf und Helau,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
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finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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