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CB04EF > FUNK     02.12.16 00:04l 41 Lines 1574 Bytes #999 (999) @ DL
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Subj: Neue Fassung der "VVNömL" erschienen - für CB-Funk nichts Neues
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01.12.2016

Neue Fassung der "VVNömL" erschienen - für CB-Funk nichts Neues

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. November 2016 eine neue Fassung der
"Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk" (VVNömL)
veröffentlicht.

In der VVNömL sind Regelungen (z.B. zur Frequenzvergabe an bestimmte
Bedarfsträger) für solche Funknutzungen festgelegt, die zum "nichtöffentlichen
mobilen Landfunkdienst" zählen. Dazu gehören neben Betriebsfunk und anderen
Funkanwendungen auch der CB-Funk.

Der Eintrag zu CB-Funk in den VVNömL ist unverändert geblieben; er beschränkt
sich im Wesentlichen auf die Regelungen, die nicht europäisch harmonisiert
sind. Dazu gehören eine Auflistung der Frequenzen des "nationalen
Erweiterungsbereichs" (Kanäle 41 bis 80) und die "Liste der Landkreise, Städte
und Regionen, in denen die Kanäle 41 bis 80 von ortsfesten CB-Funkstellen nicht
bzw. nur auf Antrag standortbezogen genutzt werden dürfen".

Diese Angaben sind auch in der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk enthalten.
Insofern enthalten die VVNömL keine weiterreichenden Informationen, die für
CB-Funker von Belang sind.

Die VVNömL können im Internet unter http://tinyurl.com/vvnoeml2016
heruntergeladen werden.

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


Quelle: http://www.funkmagazin.de/011216.htm
 


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